Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 183

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Die Bioethikkommission bei Bundeskanzleramt in Österreich hat sich eingehend mit ethischen Fragen der Umsetzung der Biopatentrichtlinie beschäftigt und die Umset­zung empfohlen. Der Schutz nicht einwilligungsfähiger Personen in Zusammenhang mit klinischen Prüfungen wird durch eine Änderung des ABGB nochmals ausdrücklich festgehalten,

Zum Vorwurf, die Richtlinie würde gegen die Biodiversitätskonvention verstoßen: Lesen Sie, Herr Kollege, Artikel 16, in dem ganz detailliert festgehalten ist, dass diese Konvention die Existenz von geistigen Schutzrechten auf dem Gebiet der Biotechno­logie als eine wichtige Voraussetzung insbesondere für den Technologietransfer und für gemeinsame Investitionen anerkennt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Die Schutzbestimmun­gen!) – Es gibt noch ein paar weitere Punkte, die das bestätigen.

Meine Damen und Herren, wir reden immer von Arbeitsplätzen, davon, dass wir die Lissabon-Ziele einhalten und erreichen sollen. Wenn Sie sehen, dass wir im Biomedi­zinbereich als europäischer Standort gegenüber Amerika im Nachteil sind – die haben die vierfachen Anmeldungen –, dann werden Sie endlich erkennen, dass dieser Weg der letztlich eindeutig richtige ist, weil einerseits der Wirtschaftsstandort entsprechend abgesichert wird und Möglichkeiten geschaffen werden und andererseits die berechtig­ten Anliegen betreffend Lebenspatentierbarkeit, die Sie angesprochen haben und die wir auch teilen, eben berücksichtigt werden. Daher ist das der richtige Weg, und wir geben diesem Weg die entsprechende Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Grünewald. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.28.02

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich gebe zu, die Debatte ist schwierig. Das hängt auch damit zusammen, dass mir auffällt, dass die Diskussion ausgesprochen plakativ ist. Ich gebe auch zu, dass es teilweise beide sich widersprechenden Seiten betrifft, und viel­leicht kann ich ein bisschen etwas zur Klärung beitragen.

Wozu ich aber nichts beitragen kann, ist die Meinung, dass diese Vorlage keinesfalls zurückverwiesen werden soll. Wir Grüne haben uns mit dem Thema eingehend be­schäftigt und im Prinzip verschriftlicht, dass wir sehr vieles an dieser Richtlinie positiv und als eine Verbesserung betrachten. Wir richten aber auch unsere Augen dorthin, wo einiges relativ unpräzise formuliert, einiges auch widersprüchlich ist und anderes doch mehrere Deutungen zulässt, mit denen wir alle nicht einverstanden wären. So ist es.

Gewisse Befürchtungen teile ich nicht, das sage ich jetzt als Person. Aber trotzdem ist mir das Thema zu wichtig, als dass man sagen könnte, egal, was jetzt die Opposition sagt, Hauptsache ich habe morgen die Arbeitsplätze, die aber morgen nicht da sein werden. Mir ist lieber, wenn da doch etwas substanziell verbessert wird, weil sogar die EU sagt, dass das Richtlinien sind und es den jeweiligen Staaten natürlich freisteht, nationale Spielräume zu nutzen. Das soll man jetzt nicht im Sinne exemplarischer Überzeichnungen verstehen oder dass man überhaupt schon glaubt, es wird dann, wenn diese Richtlinie umgesetzt wird, das ewige Heil kommen, und die Krankheit wird von der Erde verschwinden. So ist es nicht. Aber in Extremen kann man nicht debattie­ren.

Wenn der Wirtschaftsstandort Österreich profitieren soll, profitiert er auch davon, wenn solch ein Gesetz möglichst konsensual von einer breiten Mehrheit getragen wird und Unsicherheiten ausgeräumt werden. Wir haben ja nicht vorgeschlagen, alles zu


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