Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 182

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18.22.48

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir unterstützen diesen Rückverwei­sungsantrag selbstverständlich nicht (Abg. Dr. Pirklhuber: Jetzt hätte ich geglaubt, es kommt eine Überraschung!), weil es höchste Zeit ist, dass Österreich diese Richtlinie endlich umsetzt. Es ist Ihnen wahrscheinlich auch bekannt, dass mittlerweile von 25 EU-Staaten 19 diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber anders als wir!) Würden wir diese Richtlinie nicht bald umsetzen, würde uns pro Tag eine Strafe in der Höhe von 150 000 € drohen, und ich würde sagen, das ist nicht wenig. Das ist aber nicht entscheidend, sondern wesentlich ist, wenn wir die Richtlinie nicht umsetzen, hätte das einen Wettbewerbsnachteil für die heimische Wirtschaft. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist doch absurd!)

Zu der Einschränkung in zwei Ländern, die Sie, Herr Kollege Krainer, angesprochen haben: Sie müssen einmal festhalten, dass es nur zwei Länder sind. In zwei Ländern wurde dieser funktionsbezogene Stoffschutz umgesetzt, aber dieser führt eher zu Unsicherheiten als zu Klarstellungen. (Abg. Krainer: Es gibt auch andere Länder wie Italien!) Daher sind wir der Meinung, dass die österreichische Umsetzung, weil es eben eine Klarstellung bringt, der richtige Weg ist. (Abg. Krainer: Das stimmt nicht!)

Sie müssen auch sehen, dass, wenn von 19 Staaten 17 die Richtlinie exakt umsetzen, das nicht der falsche Weg sein kann.

Sie haben auch gemeint, Herr Kollege, dass wir in der Umsetzung einige Zeit vertan haben, darin gebe ich Ihnen Recht. Das führt aber nicht dazu, dass man sagen kann, deswegen sei die Richtlinie überholt. Überholt sind wir, weil wir nicht umgesetzt haben. Die Patentierung gibt dann im Zeitablauf wieder, dass wir in diesem Zusammenhang technische Weiterentwicklungen feststellen können, und genau diese technischen Weiterentwicklungen sollen dann auch dokumentiert werden.

Das, was Sie und auch die grüne Kollegin, die jetzt nicht da ist, Frau Glawischnig, in noch stärkerem Umfang meines Erachtens falsch machen, ist, dass Sie einfach nicht unterscheiden können, was ist eine Patentierung und was sind die Zielsetzungen bei­spielsweise des Gentechnik-Volksbegehrens. Dass Sie das in Zusammenhang brin­gen, finde ich fast grob fahrlässig. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Die Patentierbarkeit von Leben ist eben nicht gegeben (Abg. Krainer: In der Praxis schon!), und Sie sollten das auseinander halten. Patente können unter den generellen Voraussetzungen auch für Erfindungen erteilt werden, deren Gegenstand Mikroorga­nismen, Zelllinien, Pflanzen oder Tiere sind (Abg. Dr. Pirklhuber: Was heißt das prak­tisch?), aber das ist genau der Unterschied. Dabei ist nicht die Schöpfung Gegenstand des Patentes, sondern die technische Lehre, nach der man bestimmte Merkmale eines Organismus verändern oder dem Organismus eine neue Eigenschaft geben kann.

Auch gewährt ein Patent keine Eigentumsrechte an biologischem Material, Pflanzen und Tieren. Patente geben insbesondere keine unmittelbare Verfügungsgewalt über die patentierten Gegenstände. Vielmehr beschränkt sich das Patent auf das Recht, anderen bestimmte Verwertungshandlungen zu verbieten. – Ihr Argument, Herr Krai­ner, ist eigentlich genau der Ausschluss dessen. (Abg. Krainer: Absatz 2 Ziffer 4 der Richtlinie sagt, dass es doch geht!)

Ich möchte jetzt ganz kurz in der verbleibenden Zeit auch noch darauf eingehen, was Frau Glawischnig in einer gestrigen Presseaussendung gesagt hat. Sie meinte, die Umsetzung der Richtlinie würde auch einen Verstoß gegen die Biomedizinkonvention und die Konvention über den Schutz der Artenvielfalt darstellen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Gegen das Bioethikprotokoll!)

 


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