Abgeordneter Dr. Reinhold
Mitterlehner (ÖVP):
Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir unterstützen diesen Rückverweisungsantrag
selbstverständlich nicht (Abg. Dr. Pirklhuber: Jetzt hätte ich
geglaubt, es kommt eine Überraschung!), weil es höchste Zeit ist, dass
Österreich diese Richtlinie endlich umsetzt. Es ist Ihnen wahrscheinlich auch
bekannt, dass mittlerweile von 25 EU-Staaten 19 diese Richtlinie in
nationales Recht umgesetzt haben. (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber
anders als wir!) Würden wir diese Richtlinie nicht bald umsetzen, würde uns
pro Tag eine Strafe in der Höhe von 150 000 € drohen, und ich würde sagen,
das ist nicht wenig. Das ist aber nicht entscheidend, sondern wesentlich ist,
wenn wir die Richtlinie nicht umsetzen, hätte das einen Wettbewerbsnachteil für
die heimische Wirtschaft. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist doch
absurd!)
Zu der Einschränkung in zwei Ländern, die Sie, Herr Kollege Krainer, angesprochen haben:
Sie müssen einmal festhalten, dass es nur zwei Länder sind. In zwei Ländern
wurde dieser funktionsbezogene Stoffschutz umgesetzt, aber dieser führt eher zu
Unsicherheiten als zu Klarstellungen. (Abg. Krainer: Es gibt auch
andere Länder wie Italien!) Daher sind wir der Meinung, dass die österreichische
Umsetzung, weil es eben eine Klarstellung bringt, der richtige Weg ist. (Abg.
Krainer: Das stimmt nicht!)
Sie müssen auch sehen, dass, wenn von 19 Staaten 17 die Richtlinie exakt umsetzen, das nicht der falsche Weg sein kann.
Sie haben auch gemeint, Herr Kollege, dass wir in der Umsetzung einige Zeit vertan haben, darin gebe ich Ihnen Recht. Das führt aber nicht dazu, dass man sagen kann, deswegen sei die Richtlinie überholt. Überholt sind wir, weil wir nicht umgesetzt haben. Die Patentierung gibt dann im Zeitablauf wieder, dass wir in diesem Zusammenhang technische Weiterentwicklungen feststellen können, und genau diese technischen Weiterentwicklungen sollen dann auch dokumentiert werden.
Das, was Sie und auch die grüne Kollegin, die jetzt nicht da ist, Frau Glawischnig, in noch stärkerem
Umfang meines Erachtens falsch machen, ist, dass Sie einfach nicht
unterscheiden können, was ist eine Patentierung und was sind die Zielsetzungen
beispielsweise des Gentechnik-Volksbegehrens. Dass Sie das in Zusammenhang
bringen, finde ich fast grob fahrlässig. (Zwischenruf des Abg.
Dr. Pirklhuber.)
Die Patentierbarkeit von Leben ist eben nicht gegeben (Abg. Krainer: In der Praxis schon!), und Sie sollten das auseinander halten. Patente können unter den generellen Voraussetzungen auch für Erfindungen erteilt werden, deren Gegenstand Mikroorganismen, Zelllinien, Pflanzen oder Tiere sind (Abg. Dr. Pirklhuber: Was heißt das praktisch?), aber das ist genau der Unterschied. Dabei ist nicht die Schöpfung Gegenstand des Patentes, sondern die technische Lehre, nach der man bestimmte Merkmale eines Organismus verändern oder dem Organismus eine neue Eigenschaft geben kann.
Auch gewährt ein Patent keine Eigentumsrechte an
biologischem Material, Pflanzen und Tieren. Patente geben insbesondere keine
unmittelbare Verfügungsgewalt über die patentierten Gegenstände. Vielmehr
beschränkt sich das Patent auf das Recht, anderen bestimmte
Verwertungshandlungen zu verbieten. – Ihr Argument, Herr Krainer, ist
eigentlich genau der Ausschluss dessen. (Abg. Krainer: Absatz 2
Ziffer 4 der Richtlinie sagt, dass es doch geht!)
Ich möchte jetzt ganz kurz in der verbleibenden Zeit auch
noch darauf eingehen, was Frau Glawischnig in einer gestrigen Presseaussendung
gesagt hat. Sie meinte, die Umsetzung der Richtlinie würde auch einen Verstoß
gegen die Biomedizinkonvention und die Konvention über den Schutz der
Artenvielfalt darstellen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Gegen das
Bioethikprotokoll!)