Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 186

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ist ein negativer Aspekt, den wir hier aus der Sicht der Wirtschaft stark berücksichtigen sollten.

Ich glaube, dass da das französische oder das deutsche Modell, in denen es um eine Zweckbeschränkung oder um eine Funktionsbeschränkung geht, wesentlich mehr Klarheit bringen. Daher könnte man diesen Bereich durchaus näher betrachten.

Was bei dieser Rechtsunsicherheit besonders zu berücksichtigen ist, ist, dass die Verwertung von Lizenzgebühren, also die Nutzungsrechte über Lizenzgebühren abge­schöpft werden. Das ist verteilungspolitisch hochproblematisch, nämlich dann, wenn bestimmte Leute keinen Zutritt mehr zu diesen Nutzungsrechten haben, sondern sich auch entsprechend finanziell verausgaben müssen.

Für uns Sozialdemokraten sind zwei Ziele wesentlich: Das erste Ziel ist, dass die Würde und Integrität der Menschen gewahrt bleiben müssen. Das ist der Hauptpunkt. Und das ist durch diese Richtlinie, durch dieses Gesetz nicht gegeben.

Der zweite Punkt ist, dass diese wissenschaftliche und medizinische Forschung den Menschen zu Gute kommen muss, dass sie also nicht von bestimmten Therapien aus­geschlossen werden. Wir von der SPÖ werden nicht zustimmen, dass der medizini­sche und wissenschaftliche Fortschritt zu einem Privileg der Reichen wird. Wir wollen, dass alle diesen Zugang haben. Und daher lehnen wir diese Novelle ab. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort kommt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.39.29

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär Mai­noni! Für mich ist Ihre Anwesenheit sehr schlüssig. Diese Materie hat in vollem Umfang mit Forschung zu tun, das ist hier bereits angesprochen worden. Wenn ich mir die Pole Grünewald – Moser anschaue, stelle ich fest, für den einen ist die Vorlage zu wirt­schaftsfreundlich, für den anderen zu wirtschaftsfeindlich. Interessanterweise ist das für die SPÖ noch immer zu wirtschaftsfeindlich, also müsste es noch wirtschaftsfreund­licher sein. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Aber forschungsmäßig ist diese Novelle gewiss ein Gewinn, weil wir damit Sicherheit in einem Bereich erreichen, der mit hohen Investitionen verbunden ist. Die Vorberei­tungen plus Verwertungen von Patenten betragen etwa 20 Jahre, im Biopatentbereich beträgt die Nutzbarkeit nur etwa 10 bis 12 Jahre.

In dieser Zeit ist aber das Forschungsprivileg nicht gestoppt. Das heißt, Versuche, lizenzierte Weiterentwicklungen und Publikationen sind möglich. Was mich auch als Bürgerin einigermaßen beruhigt, ist, dass die Bioethikkommission beim Bundeskanz­leramt nach strenger Prüfung die Umsetzung empfohlen hat. Wir setzen nicht mehr um, als notwendig ist. Wir schaffen Klarheit. Wir schaffen Sicherheit. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger genauso wichtig wie für die Forscherinnen und Forscher.

Wovon haben die Bürger einen Nutzen? – Vor allem von der biotechnologischen Medi­zinforschung. In den nächsten zehn Jahren wird die Hälfte aller Arzneimittel biotechno­logisch, also auf der Basis „roter Biotechnologie“ sein. Wir alle werden davon profi­tieren. (Abg. Krainer: Da sagen aber medizinische Forscher das Gegenteil!) Es wird Sicherheit und Klarheit für die Nutzer gegeben sein. Es wird als Gegenleistung für das Patentieren Sicherheit für die Forscher geben. Übrigens: Patente gibt es seit über 500 Jahren. Das ist nichts Neues, sondern schafft Klarheit und Transparenz – für Er­gebnisse in der sequenzierten Form. (Abg. Krainer: Die Forscher selber sehen das aber ganz umgekehrt!) – Die Forscherinnen und Forscher sehen das ähnlich.

 


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