Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
18.55
Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es wurde von meinen Kollegen bereits darauf hingewiesen, dass insbesondere der absolute Stoffschutz einer unserer Kritikpunkte ist, weil wir eben meinen, dass hier die Forschung unter Umständen unnötig behindert wird.
Ohne Zweifel – und das ist unbestritten, da ist den Vorrednern aller Fraktionen Recht zu geben – ist der Bereich der Biotechnologie ein Hoffnungsbereich der Wirtschaft. Das ist keine Frage.
Nur zur Illustration dazu: Gerade Wien hat, allen uninformierten – der Bundeskanzler würde sagen: allen ätzenden – Bemerkungen zum Trotz, mit dem Biotechnologie-Cluster in der Dr.-Bohr-Gasse Großes geleistet. Seit 1997 hat die Stadt Wien hier als Teil ihrer Technologieoffensive – immerhin befinden sich über 45 Prozent aller in Österreich forschenden Einrichtungen in der Bundeshauptstadt – rund 130 Millionen € in den Ausbau des Biotech-Standortes investiert. Damit ist es gelungen, auch im Europavergleich einen sehr bedeutenden Life-Sciences-Cluster zu schaffen.
Die Zahl der Unternehmen lag Ende 2003 bei rund 70; das sind mehr als drei Viertel aller Unternehmen dieses Bereiches in ganz Österreich, um das auch einmal zu dokumentieren. Die Beschäftigung stieg rasant auf über 6 500 MitarbeiterInnen. Nukleus ist der Campus Vienna Biocenter, wo zurzeit über 1 000 WissenschafterInnen aus über 40 Nationen dieser Welt tätig sind, mit dem Schwerpunkt medizinisch orientierter Bereich. All das könnte durch die gegenständliche Umsetzung gefährdet werden.
Es ist schon klar, dass Patente in der Forschung einen sehr, sehr hohen Stellenwert haben und ein wichtiger Bestandteil sind. Nur: Ein überzogenes Patentrecht, das zu viel der Patentierung anheim fallen lässt, behindert in Wirklichkeit die Forschung, behindert die Entwicklung und behindert dann auch die kommerzielle Umsetzung und damit die Arbeitsplätze.
Daher glauben wir, dass es gilt, das Prinzip des eingeschränkten Stoffschutzes hier stärker zu verankern. Das wurde aber leider mit dieser Richtlinie verabsäumt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Wunschredezeit: ebenfalls 2 Minuten. – Bitte.
18.57
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Es besteht für mich der zwingende Verdacht, dass die Regierungsparteien gegen unseren Willen diese Biopatentrichtlinie beschließen werden. Sie haben aber doch erkannt, dass Missbrauch möglich ist. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)
Daher ist es besonders wichtig, Menschen, die eines Sachwalters bedürfen, besonders zu schützen. Das haben sie schon erkannt. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) Daher wird das ABGB in diesem Zusammenhang geändert, um einen besonderen Schutz für Personen, die unter Sachwalterschaft stehen, zu gewährleisten.
Wir stimmen diesem Antrag zum besonderen Schutz dieser Menschen natürlich zu. Ich frage mich allerdings, was mit den Menschen geschieht, die nicht unter Sachwalterschaft stehen, die aber auch nicht in der Lage sind, möglichen Missbrauch zu erkennen.