Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 190

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bereits dargestellt, dass wir schon längst verpflichtet gewesen wären, diese in inner­staatliches Recht zu übernehmen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin: Es hat ja in wirklich vielen Diskussionen entspre­chende Erörterungen gegeben. Tatsache ist, dass es höchst an der Zeit ist, jenen Unternehmungen, die in diesem Bereich tätig sind, die hier sehr, sehr viel Geld inves­tieren oder bereit sind zu investieren, die hier Arbeitsplätze schaffen, Sicherheit zu geben, einen Schutz für ihre Investitionen. Ich bin überzeugt davon, dass mit dieser Anregung auch Arbeitsplätze geschaffen werden.

Ich darf noch auf die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Gebiet der Biotechnologie bezie­hungsweise Gentechnologie hinweisen. Schätzungen zufolge sind es im Jahr 2005 in diesem Marktsegment in etwa 100 Milliarden €, und man rechnet global, weltweit, mit in etwa 2 Billionen € im Jahr 2010. Das heißt, es ist ein entsprechender Markt gege­ben.

Inhaltlich wurde schon ausgeführt, dass die Bedenken, die geäußert wurden, unserer Meinung nach nicht zutreffend sind. Daher ist es selbstverständlich, dass wir den Rückverweisungsantrag nicht unterstützen und heute zu einer entsprechenden Be­schlussfassung kommen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Bauer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.52.49

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich glaube, niemand zweifelt hier die Bedeutung dieses Gesetzes und dieses Bereiches an. Es ist einmal so, dass er schwierig zu regeln ist, weil einerseits der technische Fortschritt und damit auch die Möglichkeit zum Beispiel des medizini­schen Fortschrittes gegeben sein sollen, andererseits aber steht die Frage im Raum, wie weit er gehen soll und wie er eingegrenzt werden kann auf das, was wir auch wirk­lich verantworten können.

Da stellt sich also schon die Frage: Wer hat letztlich noch Zugang, wenn man einen zu umfassenden Bereich patentieren lassen kann? Wenn man das nicht auf das Ver­fahren beschränkt, sondern auch auf die Gene oder Gensequenzen ausdehnt, dann bedeutet das, dass viele keinen Zugang mehr finden. Wenn man sich ganze Pflanzen­arten schützen oder patentieren lassen kann, dann bedeutet das, dass sich einige Großkonzerne letztlich Monopole schaffen werden, die dann von niemandem mehr „geknackt“ werden können. – Das ist die Diskussion, die wir führen sollten. Nicht, weil wir forschungsfeindlich sind, nicht, weil wir nicht wissen, dass auch eine große Chance damit verbunden sein kann, sondern die Frage des Zugangs zu diesen Forschungen und die Frage, wie sie dann genützt werden, sollten politisch klarer geregelt sein. Wir glauben, dass mit der vorliegenden Übernahme der Richtlinie der Europäischen Union ein zu weit reichender Ansatz gewählt wurde und Österreich mehr „heraushandeln“ hätte müssen.

Was die Pflanzen betrifft – Herr Kollege Auer, wir haben es erlebt beim Saatgut: Da gibt man einmal eine Zustimmung, und das Ende ist, dass plötzlich niemand mehr das Saatgut, das er in früheren Zeiten einfach von der Ernte zurückgehalten hat, so einfach wieder verwenden kann – heute darf er nur mehr gegen hohe Bezahlung diese Mög­lichkeit nutzen. Das ist das, was wir zu diskutieren haben, und daher sind wir mit dieser weit reichenden Fassung nicht einverstanden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.55

 


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