Ich darf auch auf Ihre Kritik, sehr geehrter Herr Kollege, betreffend die Thematik absoluter Stoffschutz oder eingeschränkter, funktionsgebundener Stoffschutz eingehen. Faktum ist, dass lediglich Deutschland und Frankreich den eingeschränkten beziehungsweise funktionsgebundenen Stoffschutz angewandt haben (Abg. Dr. Pirklhuber: Portugal, Italien! – Abg. Krainer: Italien!), während der absolute Stoffschutz, an dem auch wir uns orientieren, von Schweden, Dänemark, Großbritannien, Spanien, Portugal und (Abg. Krainer: Tschechien!) unter anderem auch Tschechien angewendet wird. (Abg. Krainer: Ich habe die gleichen Unterlagen wie Sie!) – Die haben Sie von mir bekommen, vollkommen richtig. Ich hoffe, Sie haben sie auch gelesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind einmal die formalrechtlichen Gründe. Ich darf dann noch darauf verweisen, dass die Bioethikkommission keinerlei weiteren Wünsche – und sie hat genau diese Vorlage nicht im Jahr 2002, sondern jetzt noch einmal vorgelegt bekommen – geäußert hat, insbesondere natürlich auch keinen Wunsch nach einer weiteren Restriktion. Die Bioethikkommission – ich darf schon darauf verweisen – ist ein Expertengremium, das, so hoffe ich, über jeden Verdacht erhaben ist. Das sind unter anderem – die Leitung hat Universitätsprofessor DDr. Huber – zahlreiche führende Mediziner und auch Theologen wie der Moraltheologe Günter Virt zum Beispiel.
Wir sehen auch vor, wie es bereits im Jahr 1998 verhandelt wurde, dass als zusätzliche Kontrolle noch ein Instrumentarium geschaffen werden kann: das so genannte Monitoring-Komitee. Die Textierung über dieses Monitoring-Komitee ist übrigens seinerzeit zwischen ÖVP und SPÖ akkordiert worden.
Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, alles in allem ist es dringend an der Zeit, die EU-Richtlinien hier in Österreich umzusetzen. Es handelt sich dabei um eine Rechtsmaterie. Ich darf darauf verweisen, dass es hier nicht um den Inhalt geht. Das sind vollkommen andere Rechts- und Strafmaterien. Da geht es zum Beispiel um das Tierschutzgesetz und dergleichen mehr.
In diesem Fall geht es darum, dass wir EU-Richtlinien schon
sehr spät, aber gerade noch rechtzeitig umsetzen. – Danke schön. (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
18.50
Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf auf die Ausführungen einiger meiner Vorredner Bezug nehmen.
Kollege Pirklhuber, ich meine, dass Sie verunsichern. Es ist wohl richtig, dass eine Entscheidung des Patentamtes zurückgenommen wurde, revidiert wurde. Gott sei Dank gibt es die entsprechenden Kontrollmechanismen (Abg. Dr. Pirklhuber: Gott sei Dank! Aber warum?), die gerade das möglich machen. Auf mich jedenfalls wirkt das beruhigend. Und dass da und dort Fehlentscheidungen getroffen werden können, wird sich auch durch entsprechende gesetzliche Regelungen nicht verhindern lassen.
Wir vertreten den Standpunkt – aus gutem Grund, wie ich meine –, dass der umfassende Stoffschutz die sinnvollere Lösung ist und dass wir nicht deswegen, weil zwei Länder den eingeschränkten Stoffschutz gewählt haben, angehalten sind, dem gleichzutun.
Geschätzte Damen und Herren! Nach einer zehnjährigen Diskussion, Erörterung im Rat und im Europäischen Parlament wurde diese Richtlinie angenommen. Es wurde