Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 188

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Sie können sich die Chancen ausrechnen, wenn das 19 Länder schon entsprechend umgesetzt haben, dass das noch einmal neu aufgerollt wird!)

Herr Kollege Mitterlehner, Sie haben aber in der Art, wie es umgesetzt wurde, die Mög­lichkeit des eingeschränkten, funktionsgebundenen Stoffschutzes nicht so genutzt, wie das andere Länder gemacht haben. (Abg. Dr. Brinek: Zwei!) Das wäre das Mindeste gewesen, was Sie hätten tun können. Ich erinnere daran, dass Bundesminister Pröll in der Enquete damals klar gesagt hat, dass man sich überlegen müsse, ob man Pflan­zen und Tiere in derselben Form regelt oder nicht. Das ist, so denke ich, der Kern der Frage.

Im Bereich pflanzlicher und tierischer Lebensmittel beziehungsweise Produkte besteht aus unserer Sicht die Notwendigkeit zum Schutz der Biodiversität, auch im Sinne einer sozialen, globalen Sichtweise bezüglich der Rechte der indigenen Völker, die zu schüt­zen sind. Ich erinnere daran, dass das Münchner Patentamt vor kurzem ein Patent auf eine indische Pflanze zurücknehmen musste, weil es unberechtigt erteilt wurde. (Zwi­schenruf der Abg. Dr. Brinek.– Na ja. Sie sehen, dass das ein Grenzbereich ist, wo wir gezwungen sind, den Dingen ernsthaft in die Augen zu sehen.

Daher werden wir den Rückverweisungsantrag des Herrn Kollegen Krainer natürlich unterstützen und gemeinsam tragen (Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterlehner) und hoffen, dass Sie, Herr Kollege Mitterlehner, in diesem Punkt auch mitgehen, das wäre richtig, damit in ein paar Monaten eine wirklich brauchbare Lösung auf den Tisch kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

18.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort gelangt Staatssekretär Mag. Mai­noni. – Bitte.

 


18.46.13

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Eduard Mainoni: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu allererst zur Aufklärung: Das Patentamt, patentrechtliche Angelegen­heiten und die Rechtsmaterie des Patentwesens ressortieren zum Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, in dem ich Staatssekretär bin. Deshalb sitze ich heute hier und befasse mich mit dieser Materie. Ich befasse mich selbstverständlich sehr intensiv damit, und als Jurist sehe ich da eine sehr bedenkliche Situation.

Es war nämlich bereits im Jahr 2000, meine sehr geehrten Damen und Herren, als die Biotechnologie-Richtlinien – um genau zu sein: bis zum 30. Juli 2000 – innerstaatlich umgesetzt werden hätten sollen. – Das ist Faktum eins. (Abg. Dr. Pirklhuber: In ande­ren Ländern auch andere Richtlinien!)

Faktum zwei, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass der Europäische Ge­richtshof am 28. Oktober 2004 mit Urteil festgestellt hat, dass die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus der Biotechnologie-Richtlinie verstoßen habe. (Abg. Krainer: Das haben Sie schon im Ausschuss vorgelesen!) – Aber es ist ganz gut, wenn Sie es hören, weil eine Rückverweisung auch aus zeitlichen Gründen fahrlässig ist, sehr geehrter Herr Kollege. (Abg. Krainer: Das kennen wir schon!)

Das Dritte ist: Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 3. Dezember 2004 an das Bundeskanzleramt das Urteil in Erinnerung gerufen und für den Fall, dass dem Urteil nicht entsprochen wird, die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens ange­droht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben es bereits gehört: Die dro­hende Strafe beträgt täglich 152 000 €. Deshalb wäre es absolut fahrlässig, hier noch zu zögern.

 


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