Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 193

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19.01.02

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es galt damals, im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes auch einen Markt zu schaffen für die so genannte Ausgleichsenergie. Zur Gewähr­leistung des Wettbewerbs bei der Beschaffung dieser Ausgleichsenergie waren die so genannten Regelzonenführer berufen. Die Administration dieses Systems wurde so ge­nannten Verrechnungsstellen übertragen, die für diese Ausgleichsenergie auch markt­konforme Preise zu ermitteln hatten. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Das System funktioniert bestens, der Verfassungsgerichtshof hat jedoch Teile dieses Gesetzes aus formalen Gründen aufgehoben, sodass wir jetzt mit dieser Novellierung neuerlich eine gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit dieser Verrechnungsstellen schaffen müssen und die Aufgaben und Befugnisse dieser Verrechnungsstellen neu festlegen müssen. Das geschieht eben mit dieser Gesetzesnovelle.

Festzuhalten ist dabei auch, dass die Regelzonenführer in Vollziehung dieses Geset­zes die Benennung der Bilanzgruppenkoordinatoren durchzuführen haben und damit einen Akt der staatlichen Hoheitsverwaltung vollziehen, wobei die Regelzonenführer als beliehene Unternehmen tätig werden beziehungsweise ihnen das in dieser Funk­tion übertragen wird.

Die Vorlage ist im Konsens mit allen Fraktionen erstellt worden, und ich denke, sie wird auch einstimmig beschlossen werden. Ich bedanke mich für die Kooperation bei dieser Gesetzesmaterie auch bei den anderen Fraktionen, bedanke mich aber auch bei den Beamten des Ministeriums, bei der Sektion Energie, die dafür die Vorarbeiten geleistet haben, und bitte um Ihre Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.03


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

 


19.03.28

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat ja schon erklärt, worum es im Großen und Ganzen geht. Zum besseren Verständnis dieser Materie: Wir haben einen Strom­markt, und damit dieser funktioniert, ist es erforderlich, dass alle Marktteilnehmer einen entsprechend effektiven Zugang zu diesem Markt haben. Es war notwendig, dafür so genannte Ausgleichsmechanismen zu schaffen, die nicht diskriminieren dürfen und entsprechend kostenorientiert sind. Diese Aufgabe erfüllen die Verrechnungsstellen, die von den Regelzonenführern ernannt werden.

Bei der Beschlussfassung im Jahr 2000 waren wir der Meinung, dass das gut funktio­nieren müsste – aber: Wir haben gedacht, und andere haben gehandelt! Sie haben beim Verfassungsgerichtshof geklagt und zum Teil Recht bekommen. Die Materie, die aufgehoben wurde, läuft mit 30. Juni ab, und daher müssen wir reparieren.

Mit dem ausdrücklichen Hinweis für das Protokoll, dass es sich bei der Benennung der Verrechnungsstellen durch die Regelzonenführer um einen hoheitlichen Akt handelt, stimmt meine Fraktion natürlich der Reparatur in der vorliegenden Vorlage zu.

Abschließend darf ich dich, Herr Bundesminister, noch daran erinnern, dass mit 1. Jän­ner 2006 die Richtlinie zum Energieausweis umzusetzen sein wird. Wie ich höre, gibt es immer noch Streit darüber, wer dafür zuständig ist, ob der Landwirtschaftsminister oder der Wirtschaftsminister. Ich glaube, es ist höchst an der Zeit, das zu regeln. Ich halte vor allem das angedachte Instrument, nämlich einen Artikel-15a-Vertrag mit den


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