Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 206

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die dort arbeiten, bekommen eine richtige Anstellung, und zwar mit allen Ansprüchen, die daraus erwachsen.

Genau solche Institutionen wie dieses Hilfswerk und auch die Volkshilfe, die das anbie­ten, untergraben Sie mit diesem Modell des Dienstleistungsschecks (Abg. Dr. Fekter: Nein! – Abg. Steibl: Stimmt nicht!), indem Sie eine völlige Segregation des Arbeits­marktes vornehmen und die geregelten Arbeitsverhältnisse komplett untergraben. Das ist das, was wir an diesem Gesetz kritisieren und wozu wir ganz sicher nicht zustim­men werden. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich wollte eigentlich mit dem Positiven anfangen, aber Sie haben mir das leider verun­möglicht, denn ich habe das wirklich als extreme Provokation empfunden. (Abg. Steibl: Aber geh!) Es gibt nämlich zwei positive Punkte gegenüber der Erstvorlage.

Es gibt erstens eine Verbesserung insofern, als die Tätigkeiten wesentlich klarer be­nannt sind. Es war im Erstentwurf völlig unklar, welche Qualifikationen beziehungs­weise welche Arbeit mit welcher Qualifikation in diesen Bereich hineinfällt. Das ist klarer geregelt, und das ist sicher ein Fortschritt und ist zumindest eine Verbesserung in dieser Sache.

Das zweite Positive ist, dass die Geringfügigkeitsgrenze die Höchstgrenze ist, dass das festgelegt ist. Auch das ist eine Verbesserung.

Dennoch: Dieses Gesetz ist in der Praxis unkontrollierbar (Abg. Dipl.-Ing. Hofmann: Wieso ist das unkontrollierbar?), und vom System her geht es in eine völlig falsche Richtung.

Sie betreiben da eine ganz bewusste Arbeitsmarktsegregation, nämlich eine weitere – Sie sind da eh schon auf einem sehr guten Weg in Ihrem Sinn –, und Sie zementieren einen Niedriglohnbereich ein, der natürlich und selbstverständlich in erster Linie Frauen treffen wird.

Das, was Sie behaupten, nämlich dass es einen erweiterten Zugang zum Arbeitsmarkt gibt, wird sich in einem marginalen Bereich abspielen, weil jene, um die es wirklich geht, diejenigen sind, die ohnehin keine Beschäftigungsbewilligung bekommen. Das heißt, die können auch nicht auf einen Dienstleistungsscheck zurückgreifen, und das ist der weitaus größere Teil, wo es darum gehen würde, dass Menschen, die eine Aufenthaltsbewilligung haben, auch eine Arbeitsbewilligung haben, und dann könnten sie auch regulär arbeiten und wären nicht auf den Dienstleistungsscheck angewiesen.

Ein weiteres Problem ergibt sich bei dieser Art von Dienstleistungsscheck – manchmal wird derselbe Name für unterschiedliche Dinge verwendet –, also bei der Art, wie Sie das jetzt machen, und zwar besteht eine große Gefahr des Missbrauches. Es gibt Untersuchungen aus anderen Ländern, zum Beispiel aus Frankreich, wo heraus­gekommen ist – und da hat sogar Minister Bartenstein schon einmal eingestanden, dass das problematisch ist –, dass auf Grund der steuerlichen Bestimmungen fiktive Dienstleistungsschecks ausgestellt werden. Das heißt, Leute stellen einfach Dienst­leistungsschecks aus, verwenden diese zur steuerlichen Absetzbarkeit, aber in Wirk­lichkeit wird nicht die Arbeit geleistet, die angegeben wird.

Darüber hinaus geht es in die Richtung, ob man nicht auch im Gastgewerbe – auch das wurde schon andiskutiert – solche Dienstleistungsschecks verwenden kann. Also es ist eine ganz bewusste und gezielte Aufspaltung, eine Segregation des Arbeitsmark­tes.

Aus unserer Sicht ist diese Art des Dienstleistungsschecks nicht nur schlecht, sondern sie untergräbt auch einen durchaus guten Versuch von manchen Initiativen, wie zum


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