Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 223

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Ich möchte es in diesem Zusammenhang nicht versäumen, mich bei Sektionschef Gruber vom Sozialministerium und seinem Team ganz herzlich zu bedanken. Ich weiß, dass von ihm und seinem Team ganz wesentliche Impulse für diese Neuordnungen ausgegangen sind.

Das Vorhaben selbst bringt wichtige Vereinheitlichungen und Vereinfachungen, vor allem aber wesentliche Verbesserungen für die Verbrechensopfer mit sich. Ich denke etwa an die Kostenbeteiligungen für Rehabilitation und Rezeptgebühren, die künftig vom Staat übernommen werden, die Ausdehnung des Anspruches von Verbrechens­opfern auf Psychotherapie – das ist ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang – und die dringend notwendige Verbesserung des Rechtsschutzes.

Es ist auch ein wichtiger Kernpunkt des Gesetzes, dass künftig für Verbrechensopfer eine einkommensabhängige Mindestsicherung eingeführt wird.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang sagen, auch die Ausschussberatungen haben wieder ergeben: Wir brauchen dringend eine bundes­einheitliche Sozialhilfe-Grundsatzgesetzgebung. Grundstandards in der Sozialhilfe dür­fen in Zukunft nicht mehr davon abhängen, in welchem Bundesland man sich gerade befindet. Frau Ministerin! Ich glaube, da müssen Sie in den nächsten Monaten auch noch tätig werden.

Abschließend: Ich freue mich auch, dass wichtige Vorschläge der SPÖ in Verhandlun­gen noch in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Ich denke etwa an die Einbeziehung von ausländischen Staatsbürgern – das ist internationaler Standard – oder den Ersatz von Sachschäden. Und wir haben auch eine gemeinsame Entschließung zur Frage des Schmerzengeldes auf den Weg gebracht. Das müssen wir in Zukunft auch noch sozialpolitisch regeln. – Diese Vorschläge haben den Entwurf ganz zweifellos noch wesentlich verbessert.

Zum Schluss möchte ich noch sagen, dass es meiner Meinung nach wichtig ist, dass jetzt die Behörden – Polizei, Gerichte, Staatsanwälte – die Opfer von diesem Gesetz unbürokratisch informieren.

Am heutigen Tage können wir sagen: Das neue Gesetz erfüllt berechtigte Anliegen der Betroffenen. – Nehmen wir es an! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

20.31


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walch. Er wünscht 2 Minuten zu sprechen. – Bitte.

 


20.31.47

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Es freut mich natürlich ganz besonders, dass heute die Opposition mit unserem Zug mitfährt und auch einsieht, dass die Regierung für jene Leute, die besonders benachteiligt waren, wieder etwas getan hat. (Abg. Sil­havy: Mit eurem Zug fahren wir nicht mit!)

Der Gesetzentwurf – eine Verbesserung für Verbrechensopfer und Personen mit Impf­schaden – bringt viele Vorteile. Es ist das eine Sammelnovelle, in der verschiedene Sozialentschädigungsgesetze vereinfacht oder vereinheitlicht werden. Betroffen sind das Verbrechensopfergesetz, das Impfschadengesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz, das Opferfürsorgegesetz und das Kriegsgefan­genenentschädigungsgesetz.

 


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