Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 222

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Die Debatte wird von Frau Abgeordneter Marek eröffnet. Sie wünscht sich 3 Minuten Redezeit, wird aber 2 Minuten sprechen, nehme ich an. – Bitte.

 


20.26.17

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das heute zu beschlie­ßende Versorgungsrechts-Änderungsgesetz enthält ganz wesentliche Verbesserungen für Menschen, die ohne eigenes Verschulden in sehr schwierige ... (Unruhe im Saal.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Ich bitte, der Dame am Rednerpult zuzuhören!

 


Abgeordnete Christine Marek (fortsetzend): Die Vorlage umfasst einerseits Maß­nahmen im Bereich der Unterstützung von Verbrechensopfern sowie andererseits Hilfe für Menschen, die auf Grund von Impfschäden unter langjährigen beziehungsweise lebenslänglichen, zum Teil sehr schweren Beeinträchtigungen zu leiden haben. Spe­ziell auf diesen Bereich wird mein Kollege Franz-Joseph Huainigg, der selbst ein sol­ches Opfer ist, später noch näher eingehen.

Ich möchte mich daher auf den Bereich der Verbrechensopfer konzentrieren und die wichtigsten Änderungen der vorliegenden Novelle erläutern.

Für Opfer von Verbrechen beziehungsweise für deren Angehörige wird es künftig eine Mindestsicherung in Form einer einkommensabhängigen Unterstützungsleistung ge­ben. Kinder werden Unterhalt bekommen, Unversicherte eine Unterstützung bis zur Ausgleichszulage. Auch wenn der Kreis der so betroffenen Personen relativ klein ist, können wir damit doch jenen Menschen helfen, die ohnehin Schreckliches erlebt haben und sich so zumindest nicht um die Frage der täglichen Existenz Sorgen machen müssen.

Eine weitere deutliche Verbesserung wird es bei notwendigen Rehabilitationen und Rezeptgebühren nach Verbrechen geben. Auch hier werden Opfer künftig zumindest keine finanziellen Belastungen wie bisher mehr haben.

Ein Bereich, der gerade mir als Mutter besonders am Herzen liegt, ist der der Psy­chotherapie etwa nach Missbrauchsfällen. Bisher hatten Opfer von Missbrauch im Kin­desalter keinen rückwirkenden Anspruch auf Kostenersatz für Psychotherapie; künftig wird dies anders sein, und es wird diesen Anspruch auch rückwirkend geben. Ich bin sehr froh, dass das gerade für die Kinder und die erwachsenen Menschen später eine gute Möglichkeit für ein erfülltes Leben sein wird.

Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr darüber, dass dieses Gesetz vom Hohen Haus einstimmig beschlossen wird, weil dies auch ein wichtiges Zeichen an die so schlimm betroffenen Menschen ist, und ich danke Ihnen allen dafür. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.28


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Leutner. Auch er wird bis zu 3 Minuten sprechen. – Bitte.

 


20.28.57

Abgeordneter Dr. Richard Leutner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat auf die Materie bereits Bezug genommen. Das Vorhaben hat sozialpolitisch schon im Begutachtungs­verfahren breite Zustimmung aller Institutionen erreicht, und auch unsere Fraktion kann diesem Vorhaben heute mit gutem Gewissen zustimmen.

 


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