Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung
erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies geschieht einstimmig.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung für diesen Gesetzentwurf
eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch in dritter Lesung wird der
Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Ferner kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 864 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der
Zustimmung. – Dies wird einstimmig angenommen.
(E 106.)
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entwurf samt Titel und Eingang in 865 der Beilagen.
Der vorliegende Entwurf über ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen geändert wird, kann als Angelegenheit des Artikels 14a Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz gemäß Artikel 14a Abs. 8 Bundes-Verfassungsgesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Es handelt sich hiebei um eine historische Abstimmung. Denn wenn das, was wir heute in der Früh beschlossen haben, kundgemacht ist, wird es solche Abstimmungen nicht mehr geben. Seien Sie sich also der Bedeutung dieser Abstimmung bewusst, meine Damen und Herren!
Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Trotz der Lücken hier im dritten Sektor stelle ich fest, dass die verfassungsmäßig notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht ist. Daher ist das einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das Zeichen wird wiederum von allen Damen und Herren gegeben, daher ist dies einstimmig angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die
Regierungsvorlage (671 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Verbrechensopfergesetz, das Impfschadengesetz, das Heeresversorgungsgesetz,
das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das
Bundesberufungskommissionsgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
geändert werden (Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2004 – VRÄG 2004)
(868 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.