Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 225

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Dann sagen Sie: Das wollen wir gar nicht wissen. Wir wollen wissen: Warum bist du behindert? – Wenn ich das gefragt werde, erzähle ich immer, wie das war, wie es meine Mutter immer erzählt hat: dass das eben von einer Impfung im Babyalter von zehn Monaten passiert ist – Keuchhusten, Diphtherie, Tetanus. Auf die erste Impfung habe ich mit Fieber reagiert. Bei der zweiten Teilimpfung sind wieder Fieber und erste Lähmungserscheinungen aufgetreten. Die dritte Impfung habe ich nicht mehr bekom­men.

Wenn ich das in den Schulen erzähle, dann werden immer alle ganz bleich und sagen, dass es so etwas gibt. – Ja, es gibt so etwas. Und hier stehe ich.

Als ich vor zirka zehn Jahren, als das Impfschadengesetz beschlossen worden ist, um offizielle Anerkennung des Impfschadens angesucht habe, wurde es abgelehnt, weil es eben nur als „wahrscheinlich“ eingestuft worden ist, dass das mit einer Impfung zu tun hat, und ich das nicht beweisen konnte, was klar ist. Aber es ist so, denke ich – warum sollte ich auch an den Aussagen meiner Eltern zweifeln?

Heute beschließen wir eine Novelle zum Impfschadengesetz, die, denke ich, sehr wichtig ist, da derzeit nur bei weniger als hundert Personen Impfschäden anerkannt sind. Nunmehr reicht es auch, wenn ein Impfschaden als „wahrscheinlich“ gilt, dass dieser anerkannt wird. Weiters sind die Verjährungsfristen aufgehoben worden, und auch Kinder werden mit der potentiellen Karriere sehr gut eingestuft.

Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt für eine Gesellschaft: dass wir uns, wenn wir uns zu Impfungen bekennen, die durchaus auch ihre Berechtigung haben, auch zu den Impfopfern bekennen und ihnen auch helfen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

20.40


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Haub­ner. – Bitte.

 


20.40.45

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich beim Herrn Kollegen Huainigg für seine Worte bedanken, denn diese persönliche Betroffenheit im Zusammenhang mit Verbesserun­gen bei Impfschäden, aber auch bei Verbrechensopfern ist etwas, wo wir gefordert sind und wo wir auch nicht nur nachdenken sollen, sondern – wenn wir können – auch handeln müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ und der Grünen.)

Ich möchte mich daher bei allen vier Parlamentsparteien hier im Hause bedanken, dass wir im Vorfeld in den Ausschüssen und in den Beratungen ein gemeinsames Ergebnis erzielt haben, im Bewusstsein, welche körperlichen und seelischen Schäden auch durch Gewalt und durch Verbrechen entstehen können und dass wir hier größt­möglichen Handlungsbedarf haben und Verbesserungen anbringen müssen.

Ich möchte mich bei allen für die Anregungen, für die Ideen und all das, was gemein­sam eingeflossen ist, bedanken. Es ist sehr vieles dabei, was gerade auch die Hilfs­organisationen von Verbrechensopfern immer wieder an Forderungen gestellt haben.

Dieses konstruktive Miteinander bei einer Gesetzwerdung ist ein gutes Beispiel dafür, wie man manchmal Dinge gemeinsam erarbeiten und etwas verbessern kann. Ich nehme auch gerne den Dank an, den Herr Kollege Leutner an die Sektion, an den Sektionschef und an die Beamten gerichtet hat, denn ich glaube, es ist auch wichtig, dass man da fachlich gut begleitet wurde.

 


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