Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 226

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Sie haben auch – was ich als positiv empfunden habe – eine gemeinsame Entschlie­ßung zustande gebracht, dass wir, das Sozialministerium, mit dem Justizministerium seriös Daten und Fakten bezüglich Schmerzensgeldzuerkennung erheben, sodass wir – was ja auch ein Wunsch von vielen ist – zumindest einmal eine Basis haben und über diese Dinge dann auch entsprechend diskutieren können.

Ich glaube, es ist das ein wichtiges und gutes Gesetz, das zu einem Zeitpunkt entstan­den ist, zu dem es höchst notwendig war. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ und der Grünen.)

20.43


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Keck. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.43.32

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Staatssekre­tär! Beim vorliegenden Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2004 – das wurde von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bereits ausführlich erläutert – handelt es sich um eine Materie, die aus unserer Sicht, der Sicht der SPÖ, sehr positiv ist, denn alle hier getroffenen Maßnahmen bringen für die Opfer von Verbrechen, aber auch für jene, die unter das Impfschadengesetz fallen, ausschließlich Erleichterungen und Verbesse­rungen.

Eine Zustimmung zur Vorlage – es wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt – kann daher mit gutem Gewissen auch unsererseits erfolgen. Mit heutigem Beschluss wird diese Gesetzgebung, die im Fall von derartigen Tragödien ohnehin immer nur einen Bruchteil der tatsächlich lebensnotwendigen Hilfe gewährleisten kann, ein wenig mehr an die Realität angeglichen.

Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang vor allem die nunmehr mögliche rückwirkende Kostenübernahme im Fall von Psychotherapien. Vor allem jene, die in ihrer Kindheit vergewaltigt oder misshandelt wurden und oftmals erst Jahre später die Chance bekommen, diese traumatischen Erlebnisse aufzuarbeiten, können nun end­lich auch auf eine nachträgliche staatliche Kostenübernahme hoffen, auch dann, wenn sie den Antrag nicht unmittelbar nach Schädigung gestellt haben.

Frau Minister! Wenn man sich auch den Ruck gegeben hätte, in Sachen Schmerzens­geld noch etwas zu machen, dann wäre dieses Gesetz perfekt gewesen. So aber bleibt der Wermutstropfen, dass sich die Opfer von Gewalttaten auch in Zukunft selbst, und zwar auf privatrechtlichem Weg, um ihr Schmerzensgeld bemühen müssen.

Schade, dass hier nicht die Bereitschaft bestanden hat, als Bund in Vorlage zu treten und sich dann das Geld von den Tätern zurückzuholen, denn nicht die Höhe des Schmerzensgeldes wäre ausschlaggebend gewesen, sondern es hätte eine Anerken­nung der psychischen Situation der Opfer geben sollen, um diesen Menschen die Mühsal über den privatrechtlichen Klageweg zu ersparen. Schade, dass dieser kleine Schritt nicht auch noch erfolgen hat können, um dieses Gesetz perfekt zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.45


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzte Rednerin dazu ist Frau Abgeordnete Mag. Gross­mann. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.45.34

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Werte Regierungs­mitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderungen des Versor-


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