gungsrechts-Änderungsgesetzes sind absolut zu begrüßen, denn Verbrechensopfer haben ohnehin schon so viel mitgemacht.
Als ehrenamtliche Rechtsberaterin einer Frauenorganisation bin ich häufig mit unglaublichen Fällen konfrontiert, und das psychische und körperliche Leid, das Verbrechensopfer hinter sich haben, ist oft wirklich unfassbar. In den anschließenden Gerichtsverfahren erfolgt nicht selten noch eine weitere Traumatisierung.
Verbrechensopfer sind nach diesen Erfahrungen meist hypersensibel und meiden erfahrungsgemäß alle zusätzlichen bürokratischen Hürden, auch wenn sie dadurch auf Ansprüche verzichten müssen. Deshalb ist es, denke ich, unsere moralische Verpflichtung, diesen Menschen, wo es geht, entgegenzukommen und es ihnen möglichst leicht zu machen, zu ihrem Recht zu kommen.
Da ist es sehr hilfreich, wenn das Entschädigungsverfahren vom Zivilrecht ins öffentliche Recht transferiert wird, weil da die sehr ungünstige Klägerrolle mit allen Risken – allem voran dem Prozesskostenrisiko – wegfällt.
Im Übrigen schließe ich mich den Vorrednern meiner Fraktion an und möchte noch festhalten, dass es sehr erfreulich ist, dass sehr viele unserer Forderungen Eingang gefunden haben.
Das hebt sich sehr wohltuend von der sonstigen Praxis der
derzeitigen Regierungsparteien ab, Vorschläge der Opposition reflexartig
abzulehnen. Ich würde mir mehr solcher Beispiele wünschen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neugebauer:
Nach sorgfältiger Prüfung!)
20.47
Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Versorgungsrechts-Änderungsgesetz 2004 samt Titel und Eingang in 868 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch dies erfolgt einstimmig. Der Entwurf ist daher mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 868 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Wer ihr zustimmt, den bitte ich um Zeichen. – Das
Zeichen wird von allen Mitgliedern des Hohen Hauses erteilt. Das ist einstimmig
angenommen. (E 107.)