Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 228

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

20.48.4323. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (779 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe (869 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Mag. Scheucher-Pichler. Ihre Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


20.49.11

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir schaffen mit dem heutigen Beschluss einheitliche Grundsätze für die Ausbildung und die Tätig­keitsbereiche der Sozialbetreuungsberufe – ein ganz wichtiger Aspekt, da es derzeit sehr viele Überschneidungen, unterschiedliche Berufsanforderungen, teilweise Nicht­anerkennung von Ausbildungen in einzelnen Bundesländern und dadurch auch ein uneinheitliches Niveau gibt.

Besonders wichtig für jene in diesem Bereich Tätigen ist in Zukunft auch die gegen­seitige Anerkennung der Ausbildungen in den einzelnen Bundesländern. Das wertet den Berufsstand insgesamt auf und ist vor allem auch für Wiedereinsteigerinnen und Frauen wichtig, die beispielsweise nach der Babypause eine Umschulung oder eine Höherqualifizierung anstreben.

Im Hilfswerk sind zum Beispiel über 30 Prozent Frauen um die 40, die berufsbegleitend eine Höherqualifizierung und eine Weiterqualifizierung absolvieren. – Auch das wird jetzt leichter.

Durch die geplanten Vereinbarungen wird insgesamt ein modulares Ausbildungssys­tem geschaffen, das die Qualitätsstandards verbessert. Das ist vor allem auch für die betroffenen Menschen wichtig, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Das Ausbildungs­system wird durchlässiger. Wir bräuchten – das möchte ich auch noch anmerken – auch in der Krankenpflege-Ausbildung flexiblere Möglichkeiten. Auch darüber sollten wir diskutieren. Ich hoffe und wünsche mir, dass die 15a-Vereinbarungen in den Län­dern möglichst schnell umgesetzt werden.

Eine Anmerkung noch, weil das auch immer wieder diskutiert wurde: Es ist nunmehr auch möglich, nach Absolvierung entsprechender Ausbildungsmodule zur Verbesse­rung der Basisversorgung und eben auch zur Unterstützung der Basisversorgung Arzneimittel zu verabreichen und anzuwenden. Auch das ist für die praktische Arbeit wichtig. Das ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern das ist wichtig, um die Arbeit im extramuralen Bereich überhaupt zu ermöglichen. Hier müssen die Familien und die entsprechend ausgebildeten Fachkräfte zusammenspielen. Nur dann ist eine Arbeit im extramuralen Bereich möglich.

Ein wichtiger Beschluss, um die Betreuung, die Qualität in der Betreuung zu sichern, aber auch, um die Mobilität im Arbeitsbereich zu verbessern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.51


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spindelberger. 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite