Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 230

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BehindertenhelferIn, als AltenhelferIn absolviert hat und sich dann persönlich verän­dern, vielleicht in ein anderes Bundesland ziehen wollte, dann war es bis jetzt so, dass er zwar dorthin ziehen hat können, dort aber wieder ein Hilfsarbeiter oder eine Hilfs­arbeiterin war, weil die Ausbildung nicht anerkannt wurde.

Ich komme aus einer Grenzregion zwischen Oberösterreich und Niederösterreich, in der viele, die diese Ausbildung gemacht haben, entweder in Haag, also in Niederöster­reich, gearbeitet haben oder in Steyr oder in Linz. Jene, die in Haag die Ausbildung gemacht haben, haben Pech gehabt, wenn sie in Steyr einen Arbeitsplatz bekommen hätten, und die von Steyr haben eigentlich Pech gehabt, wenn sie in Niederösterreich hätten arbeiten können. Von daher sehe ich es auf jeden Fall als Verbesserung, dass es da jetzt österreichweit eine einheitliche Regelung gibt, um die Möglichkeit zur Mobili­tät derjenigen, die diesen Beruf ausüben, zu verbessern.

Was mir in dieser ganzen Sache ein bisschen Sorge bereitet, ist, dass es zwar eine Artikel-15a-Vereinbarung gibt, wir aber dennoch in dieser Richtung aufpassen müssen. Frau Ministerin! Wir kennen sehr viele Artikel-15a-Verträge. Ich erwähne nur den Artikel-15a-Vertrag zum Bundespflegegeldgesetz aus 1993: Das gibt es jetzt praktisch zwölf Jahre, das wissen wir, und bis jetzt haben die Länder diesen Vertrag noch immer nicht erfüllt. Es wird daher auch an Ihnen liegen, die Umsetzung dieses Artikel-15a-Vertrages auch einzufordern, damit es wirklich sehr bald eine gleiche, eine einheitliche Ausbildung gibt.

Als ehemalige Leiterin eines ambulanten Betreuungsdienstes, den ich damals – erst­malig in Österreich – in Oberösterreich aufgebaut habe, kann ich mit meinem Vorred­ner doch einige Auffassungen nicht teilen, wie zum Beispiel, wenn er meint, es wäre sinnvoll gewesen, das auch berufsbegleitend für ältere ArbeitnehmerInnen anzubieten.

Ich sage Ihnen etwas: Wer heute älter ist, wird sich sehr gut überlegen müssen, ob er in diesem Berufsfeld mit 55 noch arbeiten kann. Es ist kein Honiglecken, in diesem Be­reich zu arbeiten, und es wäre auch für viele Frauen ein psychischer oder letztlich auch finanzieller Druck, wenn man sie jetzt in diese Bereiche hineinstopfen würde, obwohl es vielleicht gar nicht mehr geht, weil einfach die körperlichen Voraussetzungen fehlen.

Ich finde es gut, wenn es zuerst die Ausbildung gibt und zusätzlich zur Ausbildung das Praktikum, aber ich finde es nicht so sinnvoll, wenn es generell berufsbegleitend ge­macht wird, denn dann treten auch Probleme für die Einrichtungen auf, die dann Leute zur Betreuung schicken müssten, die noch keine Ahnung davon haben, worum es geht, und die innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine berufsbegleitende Ausbil­dung machen. Ich finde es besser, wenn die Ausbildung vorher und mit den entspre­chenden Praktika absolviert wird, sodass die Leute erst dann in diesem Bereich tätig sein können.

Es soll jetzt zwar ein einheitliches Berufsbild geben, aber was zur Gänze fehlt, ist noch immer ein Kollektivvertrag, und der muss rasch, sehr rasch kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie wissen alle ganz genau, dass jene, die in diesen Bereichen tätig sind, vom Gehalt her dort eingestuft werden, wo sie der Verein, das Heim einstufen will. Das steht jedem offen. Wenn heute zwei Betreuungsvereine in einer Stadt tätig sind und dieselbe Tätigkeit ausüben, dann heißt das noch immer nicht, dass jene, die dort arbeiten, auch wirklich dasselbe Grundgehalt bekommen. Manche werden nach dem Schema der Gemeindebediensteten finanziert, manche werden nach dem Landesschema finanziert, und jene, die Privatvereine sind, die geben halt irgendetwas oder auch nicht, oder sie geben nur ganz wenig.

Deshalb muss es da auch einen einheitlichen Kollektivvertrag geben, in dem auch drinnen steht, dass die Leute auch Anspruch haben auf Fortbildungszeiten, wo es auch


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