Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 231

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die Möglichkeit gibt, dass man sich ein Jahr karenzieren lassen kann, und so weiter und so fort.

Wer im Betreuungsbereich tätig ist, muss wissen, dass er das nicht zehn Jahre durch­gehend machen wird können, sondern nach einem Zeitraum von zwei, drei Jahren zumindest ein halbes Jahr Luft braucht, um danach wieder in diesem Bereich tätig sein zu können. Wir wollen ja nicht, dass wir die Leute dort wirklich auspowern, bis sie selbst nicht mehr können. Sie wissen alle, dass das Burn-out-Syndrom in diesem Bereich sehr, sehr stark verbreitet ist und dass die Zeit, die heute jemand in einer Einrichtung als BehindertenbetreuerIn, als AltenhelferIn verbringt, relativ kurz ist. Die Verweildauer könnte man oder frau auch verlängern, indem es einfach immer wieder die Möglichkeit zu Auszeiten gibt, damit sich der Einzelne wieder erholen kann und dann wieder weitermacht. – Diese Möglichkeit müsste man noch schaffen, und sehr viele würden die Chance nutzen, in dieser Zeit noch eine zusätzliche Fort- oder Weiter­bildung zu machen, was sie jetzt nicht tun können, denn mit einer Woche Bildungs­urlaub, wie es die Regel ist, kommt man eben nicht weit. Ich denke, da ist noch einiges möglich, da könnte man sich noch einiges überlegen, da wäre noch einiges verbesse­rungswürdig.

Das ist jetzt ein erster Schritt. Frau Ministerin, Sie sind gefordert, darauf zu schauen, dass die Länder die 15a-Verträge auch umsetzen, und die Personalvertreter sind ge­fordert, die Gewerkschaften sind gefordert, darauf zu schauen, dass es endlich einen Kollektivvertrag auch für diese Berufsgruppen gibt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

21.01

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


21.01.39

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Staatssekretär! Diese einstimmige Materie ist eine sehr wichtige Gesetzesänderung. Ich bedanke mich bei der Frau Minis­terin für die Schaffung der länderübergreifend einheitlichen Berufsbilder und Anforde­rungen in den Sozialbetreuungsberufen.

Ich finde es auch wichtig, dass im Bereich dieser Berufe – also für Betreuungs- und Pflegepersonal – die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sichergestellt und durch­lässig zwischen den einzelnen Helfergruppen gemacht werden. Durch diese Durchläs­sigkeit und zusammen mit dem Ausbildungs-Modulsystem wird es zum Beispiel einem Sozialbetreuer möglich gemacht, später auf einfache Weise ein höheres beziehungs­weise ein anderes Bildungsniveau zu erreichen.

Wir alle kennen die demographische Entwicklung und wir alle wissen um die steigen­den Kosten im Sozial- und Pflegebereich. Durch diese Vereinbarung und Harmonisie­rung sichern wir die Mobilität am Arbeitsmarkt und den Zugang zur Beschäftigung in diesem Sektor. Gerade in der Alten-, Behinderten- und Familienbetreuung brauchen wir vermehrt qualifiziertes Personal, das auf die gesteigerten Anforderungen und Anfra­gen reagieren kann.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, appelliere ich noch an die Länder und an die Träger, die Ausbildung berufsbegleitend anzubieten, damit die nöti­ge Flexibilität gewährleistet ist. Dies würde es vielen Menschen ermöglichen, in diese für die Gesellschaft so notwendigen Pflegeberufe umzusteigen und wäre eine berufs­politisch weitsichtige Maßnahme.

Der Politik sollte es auch Anliegen sein, sei es durch AMS- oder durch anderweitige existenzsichernde Unterstützung, jeder und jedem die Aus- und Fortbildung in den so


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