die Möglichkeit gibt, dass man sich ein Jahr karenzieren lassen kann, und so weiter und so fort.
Wer im Betreuungsbereich tätig ist, muss wissen, dass er das nicht zehn Jahre durchgehend machen wird können, sondern nach einem Zeitraum von zwei, drei Jahren zumindest ein halbes Jahr Luft braucht, um danach wieder in diesem Bereich tätig sein zu können. Wir wollen ja nicht, dass wir die Leute dort wirklich auspowern, bis sie selbst nicht mehr können. Sie wissen alle, dass das Burn-out-Syndrom in diesem Bereich sehr, sehr stark verbreitet ist und dass die Zeit, die heute jemand in einer Einrichtung als BehindertenbetreuerIn, als AltenhelferIn verbringt, relativ kurz ist. Die Verweildauer könnte man oder frau auch verlängern, indem es einfach immer wieder die Möglichkeit zu Auszeiten gibt, damit sich der Einzelne wieder erholen kann und dann wieder weitermacht. – Diese Möglichkeit müsste man noch schaffen, und sehr viele würden die Chance nutzen, in dieser Zeit noch eine zusätzliche Fort- oder Weiterbildung zu machen, was sie jetzt nicht tun können, denn mit einer Woche Bildungsurlaub, wie es die Regel ist, kommt man eben nicht weit. Ich denke, da ist noch einiges möglich, da könnte man sich noch einiges überlegen, da wäre noch einiges verbesserungswürdig.
Das ist
jetzt ein erster Schritt. Frau Ministerin, Sie sind gefordert, darauf zu
schauen, dass die Länder die 15a-Verträge auch umsetzen, und die
Personalvertreter sind gefordert, die Gewerkschaften sind gefordert, darauf zu
schauen, dass es endlich einen Kollektivvertrag auch für diese Berufsgruppen
gibt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
21.01
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.01
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Staatssekretär! Diese einstimmige Materie ist eine sehr wichtige Gesetzesänderung. Ich bedanke mich bei der Frau Ministerin für die Schaffung der länderübergreifend einheitlichen Berufsbilder und Anforderungen in den Sozialbetreuungsberufen.
Ich finde es auch wichtig, dass im Bereich dieser Berufe – also für Betreuungs- und Pflegepersonal – die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten sichergestellt und durchlässig zwischen den einzelnen Helfergruppen gemacht werden. Durch diese Durchlässigkeit und zusammen mit dem Ausbildungs-Modulsystem wird es zum Beispiel einem Sozialbetreuer möglich gemacht, später auf einfache Weise ein höheres beziehungsweise ein anderes Bildungsniveau zu erreichen.
Wir alle kennen die demographische Entwicklung und wir alle wissen um die steigenden Kosten im Sozial- und Pflegebereich. Durch diese Vereinbarung und Harmonisierung sichern wir die Mobilität am Arbeitsmarkt und den Zugang zur Beschäftigung in diesem Sektor. Gerade in der Alten-, Behinderten- und Familienbetreuung brauchen wir vermehrt qualifiziertes Personal, das auf die gesteigerten Anforderungen und Anfragen reagieren kann.
Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, appelliere ich noch an die Länder und an die Träger, die Ausbildung berufsbegleitend anzubieten, damit die nötige Flexibilität gewährleistet ist. Dies würde es vielen Menschen ermöglichen, in diese für die Gesellschaft so notwendigen Pflegeberufe umzusteigen und wäre eine berufspolitisch weitsichtige Maßnahme.
Der Politik sollte es auch Anliegen sein, sei es durch AMS- oder durch anderweitige existenzsichernde Unterstützung, jeder und jedem die Aus- und Fortbildung in den so