Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 252

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gebnis des Umstandes ist, dass wir politisch zu wenig für die Klein- und Mittelbetriebe getan haben und die Eigenkapitalschwäche der österreichischen Unternehmen es natürlich jetzt erforderlich macht, dass sie über ihre Forderungen flexibler verfügen können als bisher.

Mein Appell geht an die große Regierungspartei, diese Eigenkapitalschwäche durch legistische Maßnahmen zu beheben, nämlich die Eigenkapitalschwäche der Klein- und Mittelbetriebe, die immerhin 97 Prozent der österreichischen Unternehmungen darstel­len und mehr als die Hälfte der Lehrlinge ausbilden. Das wäre sehr schön.

Die dritte Materie ist das Bauträgervertragsgesetz, auch etwas, wogegen man etwas unternehmen musste. Tatsache ist, dass jahrzehntelang – ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich das sage, ich möchte wirklich niemanden reizen – letztlich auch durch Leichtfertigkeit der Banken die Bauträger überfinanziert wurden. Die Letzten in der Kette, die Käufer der Wohnungen, waren die Dummen und die Geschädigten. Hätten die Banken weniger die Bauträger in Bezug auf den Baufortschritt überfinanziert, dann hätte es nicht zu einer Überzahlung der Bauträger kommen können, die ihrerseits zu wenig von dem von ihnen bezogenen Geld in die Wohnungen hineingesteckt haben. Dadurch konnte es zu einer Schädigung der kleinen Käufer kommen, weil die von die­sen erworbenen Liegenschaftsanteile mit höheren Bankdarlehen belastet wurden, als dies dem tatsächlichen Baufortschritt entsprach.

Es ist mir ganz wichtig gewesen, das auch einmal zu sagen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

22.10


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Wunschredezeit: 4 Minuten; das muss aber nicht ausgenützt werden.

 


22.10.59

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Danke, Herr Präsident, für den Hinweis! Ich werde es auch nicht ausnützen. Ich wollte Ihnen mitteilen, dass auch die Grünen dieser Mediengesetz-Novelle zustimmen werden; das haben wir auch schon im Aus­schuss getan. Wir haben diese Gelegenheit aber dazu benutzt, um auch grundsätz­liche Kritik am Mediengesetz, an den Mediengesetzen insgesamt anzubringen, und haben das auch in einer abweichenden persönlichen Stellungnahme getan.

Ich möchte diese Punkte jetzt aus Zeitgründen nur nennen. Der erste wesentliche Punkt sind grundsätzliche Einwände gegen die Systematik des Mediengesetzes, weil es keinen Rechtszug zum Verfassungsgerichtshof gibt – gerade dieser Punkt wurde von den Grünen letztes Jahr in den Diskussionen im Österreich-Konvent im Aus­schuss IX auch vehement eingebracht – und sich dadurch natürlich auch keine öster­reichweit einheitliche Rechtsprechung ergeben kann.

Ein zweiter Punkt ist ein Wunsch, der sich darauf bezieht, dass das Medienrecht, wie es im Mediengesetz geregelt wird, nur einen ganz kleinen Teil der österreichischen Mediengesetze insgesamt betrifft. Sinnvoll wäre es, ein umfassendes Recht der Medi­en in Österreich in einem Guss zu haben, also vom Medien-Kartellrecht über das ORF-Gesetz, über wirtschaftliche Besonderheiten bis hin zu den Fragen von Ehrenbeleidi­gung, Gegendarstellung, Presseförderung – all das!

Es ist mir ein Anliegen, dies zu deponieren, auch dahin gehend, dass die Damen und Herren im Justizressort hohe Sachkompetenz haben und gemeinsam, oder nicht ge­meinsam, sondern in erster Linie im Auftrag der Frau Bundesministerin vielleicht einen Hinweis bekommen könnten, ob es vielleicht einmal Veranstaltungen auch gemeinsam mit dem Parlament in diese Richtung geben könnte. Ich habe gesehen, Herr Dr. Zeder und seine Mitarbeiter sitzen hier; ich glaube, das wäre gerade auch im Sinne der


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