Ich möchte ganz kurz zum Thema Stalking Bezug nehmen. Ein Anti-Stalking-Gesetz ist in Vorbereitung. Das begrüßen wir sehr. Leider hat dieser heutige Vier-Parteien-Antrag heute eine lange beziehungsweise eine fast zu lange Geschichte. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Die SPÖ-Frauen in Wien haben einen Vier-Parteien-Antrag im
Wiener Landtag durchgesetzt. Fast gleich lautend haben wir dann einen Antrag
eingebracht, mit welchem ich am Internationalen Frauentag ein gemeinsames
frauenpolitisches Zeichen setzen zu können gehofft hätte. Das ist jedoch nicht
erfolgt, die Regierungsparteien sind abgesprungen, und nur Rot-Grün hat dann
diesen Antrag eingebracht. (Abg. Dr. Fekter: Kein Mensch ist
„abgesprungen“!)
Wir haben uns aber in der letzten Sitzung des
Justizausschusses – und das begrüße ich – gemeinsam auf einen
Vier-Parteien-Antrag verständigen können. Ich denke, dass es jetzt wichtig ist,
dass wir darauf achten, dass die Frau Bundesministerin ihr Versprechen hält,
dass es Ende Mai Ergebnisse der Arbeitsgruppe geben wird – ich konnte das in mehreren Aussendungen lesen – und dass wir im Herbst zu
einem Gesetz kommen. (Beifall bei der SPÖ.)
22.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
22.35
Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe mich schon im Justizausschuss zu dieser Materie etwas kritisch und zurückhaltend geäußert und möchte das begründen. – Wenn Sie lachen, Frau Kollegin, erkläre ich Ihnen das genauer! (Abg. Heinisch-Hosek: Ich habe nicht wegen Ihnen gelacht, wirklich nicht!) Gut, dann habe ich nicht gewusst, dass Sie zum Lachen ins Plenum gekommen sind und nicht zum Zuhören! Das habe ich nicht gewusst! (Abg. Heinisch-Hosek: Muss ich jetzt weinen, wenn Sie reden?)
Ich werde es trotzdem noch einmal zum Verständnis erklären, warum ich in dieser Frage eine eher kritische Haltung habe. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Für mich heraußen ist nicht erkennbar, warum Sie lachen, nur dass Sie lachen, entschuldigen Sie! Und darauf darf ich wohl reagieren! Okay?
Das Anti-Stalking-Begehren, das Sie hier darlegen, bezieht sich darauf, dass Sie Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, in der Exekutionsordnung und im Strafgesetzbuch wollen. – Das ist in sich nicht wirklich harmonisch, weil Sie keine Änderungen im Zivilrecht wollen. Das ist der eine Punkt.
In den Beispielen, die Sie anführen, geht es meistens schon um Strafbarkeit. Und wenn Sie die Belästigungen, die Sie als Beispiele angeführt haben, dem Strafgesetzbuch unterstellen, dann müssen Sie bedenken, dass Sie im strafgesetzlichen Bereich nur massive Tatbestände verwirklichen können.
Ich kann nur hoffen, dass eine Prüfung dieser
Materie – und das meine ich ganz ernst – eher zu dem Ergebnis kommt,
dass wir im verwaltungsstrafrechtlichen Bereich Maßnahmen zu setzen haben.
Dafür ist aber nicht die Justizministerin zuständig, sondern voraussichtlich
der Innenminister, und auch die Landesgesetze, wo man ja schon tätig geworden
ist. Aber hier ist das keine wirklich runde Sache. Deswegen meine ich: Das
Begehren ist verständlich, der Weg, den Sie aufzeigen, ist aber nicht
praktikabel. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.37