Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 47

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Das ist Sicherheit für die Jugend, das ist Sicherheit für deren Eltern, aber auch für die Wirtschaft, die sich darauf verlassen kann.

Und dieser Grundwehrdienst wird auch weiterhin attraktiver gemacht – auch das sollten wir herausstreichen: Es wird Belohnungen, Geldleistungen, Sachleistungen geben, damit dieser Grundwehrdienst attraktiver wird. Ich möchte daran erinnern, dass in der Ausbildung der Ausbildner, zum Beispiel in der Heeresunteroffiziersakademie, darauf geachtet wird, dass gerade dem pädagogischen Aspekt entsprechend Rech­nung getragen wird. Als es die Probleme mit den Übungen einer Geiselnahme gegeben hat, hat der Herr Bundesminister sofort reagiert und mittels Ausbildungs­regeln einen genauen Unterschied zwischen Kader und Grundwehrdiener gemacht. Jetzt weiß jeder, was der Kaderausbildung und was der Grundwehrdienerausbildung dient.

Meine Damen und Herren! Ein weiterer Schwerpunkt des Wehrrechtsänderungs­gesetzes ist, dass man in Zukunft zwölf Monate Ausbildungsdienst machen kann. Ziel ist, entsprechend große Personalressourcen zu bekommen und auch den Frauen mehr Möglichkeiten zu bieten. Das monatliche Entgelt dafür wird jetzt – und das sollte man schon positiv herausstreichen – von 256 € netto auf 824 € erhöht, also mehr als verdreifacht. Das ist schon ein Anreiz, um länger beim Bundesheer zu bleiben, sich in Zukunft vielleicht auch als Berufssoldat zu verpflichten oder Milizübungen zu absol­vieren.

Dass die Miliz auch den Frauen geöffnet wird, ist ein wesentlicher Teil dieser Reform, weil wir – bereits jetzt gibt es über 200 Frauen beim Bundesheer – den Frauen damit noch bessere Möglichkeiten für eine Berufskarriere beim Bundesheer eröffnen.

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang – Kollege Gaál hat darauf auf­merksam gemacht, dass jemand, der diese zwölf Monate nicht durchdient, das Geld wieder zurückzahlen müsste – bringe ich einen Abänderungsantrag ein. Er liegt Ihnen vor und sieht im Wesentlichen die Aliquotierung der Rückzahlung vor; wenn also ein Grundwehrdiener, der sich zwölf Monate verpflichtet hat, früher aufhört, dann muss er die Anteile aliquot und nicht das Ganze zurückzahlen. Ein zweiter Aspekt dieses Antrages ist, dass die Milizprämie für die Anspruchsberechtigten bereits ab 1. Jänner 2006 gewährt wird.

Meine Damen und Herren! Ein weiterer wichtiger Punkt des Wehrrechts­änderungs­gesetzes ist es, dass wir der Miliz einen entsprechenden Stellenwert geben. Mit der Bundesheerreform hat man sich dazu bekannt, dass der Miliz mehr Bedeutung zukommen soll: Die Milizbataillone werden den Militärkommanden in den einzelnen Bundesländern unterstellt, sodass bei Katastrophen, aber auch im Sicherheitseinsatz jene Soldatinnen und Soldaten einberufen werden, zur Verfügung gestellt werden können, die Land und Leute kennen und dann vor Ort wirklich effizient Hilfe und Unter­stützung leisten können – eine ganz wesentliche Angelegenheit auch für die Militär­kom­manden beziehungsweise eine Unterstreichung der Wichtigkeit der Milizbataillone.

Die Bundesheerreform beinhaltet darüber hinaus, dass, wenn man schon sagt, das Bundesheer muss schlanker werden, natürlich Reduzierungen stattfinden. Von insge­samt zur Verfügung stehenden 110 000 Soldatinnen und Soldaten wird es in Zukunft nur mehr 55 000 geben. „Nur“ ist in diesem Zusammenhang natürlich relativ, weil wir auch mit 55 000 in der Lage sein werden, unsere Aufgaben zu erfüllen. So wird es statt sechs Kommanden der oberen Führung nur mehr zwei geben, statt fünf nur vier Brigaden und statt 57 Bataillonen nur mehr 39.

 


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