Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 48

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Das Wesentliche dabei ist jedoch: Wie hoch ist der Befüllungsgrad? Wie weit sind diese Kontingente befüllt? Wie können sie dadurch die Aufgaben im Inland und im Ausland auch effizient erfüllen?

Und es ist wiederum ein Aspekt der Sicherheit, dass 10 000 Soldatinnen und Soldaten alleine für Österreich – und das immer! – zur Verfügung gestellt werden, wenn das Bundesheer zum Schutz und zur Hilfe der österreichischen Bevölkerung gebraucht wird. Als ein ganz wesentlicher Aspekt für die internationalen Aufgaben werden 1 500 Mann permanent zur Verfügung stehen.

Natürlich wird uns mit der Schließung von Kasernen eine bittere Pille verabreicht. Interessant ist dabei ja, dass sich so mancher Abgeordnete oder auch Herr Lan­deshauptmann-Stellvertreter Haider in Oberösterreich nur populistisch äußern und den Erfolg, den Landeshauptmann Dr. Pühringer erreicht hat, nämlich dass nur eine Kaserne geschlossen wird – leider Gottes in meiner Nähe, jedenfalls aber ist es nur eine Kaserne, die geschlossen werden muss –, schlechtmachen und populistisch sagen, das komme nicht in Frage und man werde alles dagegen unternehmen.

Meine Damen und Herren! Abschließend: Die Bundesheerreform und die heutige Gesetzesvorlage dienen dazu, dass wir Österreich weiter Sicherheit gewähren, dass wir mit dem Bundesheer die Bevölkerung unseres Landes schützen und unterstützen können.

Im Übrigen weise ich zum Abschluss darauf hin, dass die Beschaffung der Eurofighter eine vernünftige, eine kostengünstige Beschaffung ist, die der Sicherheit Österreichs dient. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heit­lichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

10.35


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Murauer in seinen Grundzügen und Kernaussagen erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Murauer, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslager­gesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Militärbefugnisgesetz ge­ändert werden – Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 –, in der Fassung des Ausschuss­berichtes 955 der Beilagen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Wegen seines Umfanges wird er an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Murauer, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungs­vorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeres­disziplinargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 und das Militärbefugnisgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2005 – WRÄG 2005) (949 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichtes (955 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel genannte Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

 


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