gesetz, das
Versicherungsaufsichtsgesetz, das Pensionskassengesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz,
das Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz und das
Gerichtsgebührengesetz entsprechend der Entschließung des Nationalrats vom
29. Jänner 2004 zur Stärkung des Vertrauens in die österreichische
Wirtschaft geändert werden (Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005 –
GesRÄG 2005) (985 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (926 d.B.): Bundesgesetz gegen Kartelle und andere
Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz 2005 – KartG 2005)
(990 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (942 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wettbewerbsgesetz
und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der
Wettbewerbsbedingungen geändert werden (Wettbewerbsgesetznovelle 2005)
(991 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
13.02
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt unter anderem das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz, auf das man insbesondere im Lichte der seinerzeitigen Ankündigungen des Justizministers Böhmdorfer betreffend großartige Änderungen hin zu einem Wirtschaftshygienegesetz nicht wirklich stolz sein kann und darf.
Ich möchte allerdings vorher noch ganz
kurz – Sie gestatten, Frau Bundesminister, dass ich darauf eingehe –
auf eine Aussendung eingehen, die gerade durch den Äther gegangen ist und von
einer doch sehr merkwürdigen Entwicklung berichtet. Das insbesondere auch
deshalb, weil heute Nachmittag im Rahmen des Dringlichen Antrages die Frage
gestellt werden wird, wie ein Herr Seipel als Museumsdirektor trotz einer
Vielfalt von eigentümlichen Verhaltensweisen und auch trotz eines Rechnungshofberichtes,
der aufhorchen lässt, ohne Einschaltung von Behörden weiter agieren kann. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ich habe gerade in einer APA-Meldung gelesen, dass das sattsam bekannte ÖVP-Mitglied, die einstige ÖVP-Ministersekretärin Martina Krones-Taurer eine recht eigenwillige Entwicklung bewerkstelligt hat. Sie alle wissen, es gab einen relativ massiven Skandal, der zu einem Strafverfahren geführt hat.
Die ehemalige ÖVP-Ministersekretärin wurde am 29. September 2004 – so eine APA-Ankündigung über einen Bericht von Herrn Kuch im „News“ von morgen – zu einer Haftstrafe verurteilt, und zwar wegen Veruntreuung von 650 000 €; ich meine, das ist nicht gerade wenig. Sie wurde außerdem in Deutschland zwei Mal wegen Scheckbetrugs verurteilt, ein Mal 5,5 Millionen € und ein anderes Mal 1,2 Millionen €. Die Verurteilung ist rechtskräftig, und eigentlich sollte die Dame seit längerem eine Haft angetreten haben, was allerdings nicht der Fall ist. Jetzt fragt man sich natürlich mit Fug und Recht – wir sagen ja immer, gerade in letzter Zeit seitens der Bundes-