Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 99

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Dass die von uns geforderte Bilanzkontrollstelle nicht eingerichtet wird, meine Damen und Herren, Frau Bundesminister, verstehe ich schlicht und einfach nicht. Wir können nicht einerseits darüber reden, dass der Kapitalmarkt gefördert werden soll durch Transparenz, durch Sicherheiten, durch Nachvollziehbarkeiten, und andererseits einen Antrag ablehnen, mit dem man sicherstellen will, dass die Bilanzen tatsächlich ord­nungsgemäß und in einem einheitlichen Kontext in ganz Europa, nämlich nach ein­heitlichen Kriterien lesbar, erstellt werden.

Was an einer Bilanzkontrollstelle, die ein derartiges Sicherheitsorgan wäre, schlecht sein soll, ist mir völlig unverständlich. Insofern verstehe ich eigentlich auch nicht, warum Sie sich mit einer derartigen Idee nicht anfreunden konnten.

Zur Frage der externen und der internen Rotation – die Redezeit ist zu kurz; ich hoffe, die Uhr ist auf 6 Minuten eingestellt.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Sie sind schon bei 7,3 Minuten!

 


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Dann möchte ich nur noch auf die Erklärungen des Kollegen Matznetter in der Vergangenheit verweisen und darf mit­teilen, dass wir dieser Gesetzesregelung nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.10


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fekter. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf 5 Minuten ein. – Bitte.

 


13.11.08

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Ich möchte zum Gesellschafts­rechtsände­rungsgesetz sprechen und mich nicht hinsichtlich der morgen erscheinenden Ausgabe der Zeitschrift „NEWS“ vorab zu Informationen äußern. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Was steht im „News“?) – Das hat Kollege Jarolim erläutert. (Ruf bei der SPÖ: Da wäre aber schon eine Erklärung ...!) – Wenn ich das „NEWS“ gelesen habe, dann werde ich eine Erklärung abgeben.

Jetzt zur Sache, zu dem, was auf der Tagesordnung steht.

Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz hatte eine relativ lange und, wie ich meine, ziemlich turbulente Vorgeschichte. Es waren die Großpleiten, die internationalen, aber auch jene in Österreich, die einen gewissen Vertrauensschwund in unsere Finanz­märkte mit sich brachten, weshalb wir mehrere Gesetze verschärft haben. Eine zuverlässige Rechnungslegung ist ja die Voraussetzung für einen funktionierenden Kapitalmarkt.

Wir haben die Rechnungslegungsrichtlinie umgesetzt, wir haben die Empfehlung der EU-Kommission im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und die dort festgelegten Grundprinzipien umgesetzt. – Das alles war bereits im Jahr 2002.

Damals haben wir auch die externe Rotation beschlossen sowie eine unbeschränkte Haftung für Prüfer. Im Vorjahr ist dann aber eine heftige Diskussion darüber entstan­den, ob die externe Rotation Sinn macht. Wir haben gemeint, man könne von der externen Rotation der Prüfer absehen, wenn man gleichzeitig gewisse Unverein­barkeiten bei der Abschlussprüfung, bei der Rechnungslegung in den Aufsichtsräten legistisch besser regelt.

Es gab damals einen Entschließungsantrag aller vier Parteien – es haben alle zuge­stimmt –, in dem wir gemeint haben, der Gesetzgeber solle Unvereinbarkeiten – beispielsweise Aufsichtsrats- und Organfunktion gleichzeitig, bei Konkurrenzunter­neh-


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