erfassen, die Register zu führen, andererseits aber auch die Prüfverfahren bei der Einreichung eines Kartells, die eine sehr umfassende Prüfung von sehr schwierigen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen notwendig gemacht hat, durchzuführen und letztlich auch zu entscheiden.
Es war aber auch gar nicht so einfach, ein Kartell zu untersagen. Bevor das getan werden konnte, musste man allenfalls prüfen, ob hier Auflagen möglich waren und ob der Antrag auf Genehmigung des Kartells nicht verbesserungsfähig war.
Insgesamt gesehen war das also ein sehr großer Aufwand für die Verwaltung von Kartellen, während wir heute mit diesem vorliegenden und zu beschließenden Kartellgesetz den Schritt nach vorne tun, indem wir sagen, Kartelle sind eben grundsätzlich etwas Verbotenes, etwas Untersagtes, und es gibt nur ganz vereinzelte, ganz genau spezifizierte Ausnahmen von diesem Verbot, und die Unternehmen haben das auch in Eigenverantwortung zu prüfen. Das heißt, hier gibt es eben kein Antrags- und Genehmigungsverfahren mehr, sondern ein Verbot mit gewissen Ausnahmen, die von den Unternehmen selbständig zu prüfen und entsprechend zu verantworten sind.
Ich glaube, dass
es ein ganz wichtiger Schritt in die Zukunft des gemeinsamen Europa ist, auch
dieses System in Österreich entsprechend einzuführen, weil es natürlich sehr
schwierig ist, in einer Welt zunehmend auch internationaler Unternehmen völlig
verschiedene Regime in verschiedenen Ländern oder international und in
Österreich zu haben. Ich möchte mich daher auch dem Dank meines Vorredners
anschließen, und zwar in beiden Bereichen, sowohl was das
Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz als auch was das Kartellgesetz und das
Wettbewerbsgesetz betrifft, dem Dank an die Damen und Herren Mitarbeiter des
Ministeriums, die hier wirklich eine sehr, sehr gute, fundierte und sachlich
richtige Arbeit geleistet haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)
13.41
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
13.41
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin! Meine Damen und Herren! Vor Jahren erfuhr ich in Brüssel, dass Österreich im Bereich des Kartellrechts, des Wettbewerbsrechts hinter den europäischen Standards herhinkt. (Abg. Dr. Fekter: Das ist aber schon lang!) Das ist lange her, Frau Kollegin, ja. Es hat Verbesserungen gegeben, wir haben ein neues Wettbewerbsgesetz, aber trotzdem, Frau Kollegin: Unser Problem ist, dass wir noch immer zu wenig tun gegen diese Kartellbildung, dass wir noch immer zu wenig tun, um das Angebot gerade für Konsumentinnen und Konsumenten auf Grund von Schwierigkeiten bei der Kartellbildung zu optimieren.
Ich darf das anhand eines ganz einfachen
Beispiels jetzt beim Kartellgesetz kurz belegen. Durch dieses Kartellgesetz
wird nämlich insbesondere das Legalausnahmesystem eingeführt, und auf Grund
dieses Systems ist gerade die Aufdeckung von Kartellen unserer Ansicht nach
erschwert, Frau Kollegin. In der Fusionskontrolle wurden nämlich dann die
notwendigen Änderungen nicht vorgenommen, und deswegen werden wir diese Form
des Kartellgesetzes nicht unterstützen können. (Abg. Dr. Fekter:
Aber ihr habt den Kartellanwalt doch gefordert!)
Ja, aber das hat sich in der von uns ursprünglich gewünschten Form in Ihrem Vorschlag leider nicht in vollem Umfang widergespiegelt. Deshalb eben unsere Kritik an dieser Vorlage und unsere Ablehnung dazu.