Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 106

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

haben die Transparenz nicht erreicht; die Eigentümerstruktur ist nicht verbessert; dass börsennotierte Unternehmungen wichtige Infos im Firmenbuch veröffentlichen müssen, das ist auch nicht geschehen. Und, lieber Kollege, es sind natürlich auch die Bilanz­kontrollstellen in börsennotierten Unternehmen nicht geschaffen worden.

Zur Grundstimmung und zum Grundkonsens. – Nehmen wir die österreichischen Aktiengesellschaften her: Die österreichischen Aktiengesellschaften haben von 2001 bis 2006 hochgerechnet ursprünglich 6,8 Milliarden € an Steuerleistung bezahlt. Im Jahr 2006, Herr Kollege, zahlen sie nur mehr 3,8 Milliarden €, also um 39 Prozent weniger – und die Arbeitnehmer zahlen im gleichen Zeitraum um 4 Prozent mehr Lohnsteuer!

Meine Vorrednerinnen und -redner haben von der Grundstimmung, vom Grundkonsens gesprochen. Frau Kollegin Fekter, Herr Kollege Jarolim und Herr Kollege Böhmdorfer haben das sachlich erläutert. Weil diese Grundstimmung nicht eingehalten wird und weil Sie verantwortlich sind für diese Grundstimmung, stimmen wir dem Gesetz nicht zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Brinek: Schreiben Sie die Grund­stim­mung ins Gesetz? – Abg. Marizzi: Dafür sind Sie verantwortlich!)

13.37


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer für 4 Minuten ans Rednerpult. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


13.37.18

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Marizzi hat uns heute wieder ganz deutlich gezeigt, wie das grundlegende Verständnis der SPÖ für Wirtschaften ist. Wenn es hier eben um ein Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz geht, um Grundregeln für die Gesellschaften, um denen das Wirtschaften zu ermöglichen, reden Sie nur davon, wie Sie den Unternehmen dirigistisch irgendetwas vorschreiben wollen, wie viele Mitarbeiter sie einzustellen haben oder nicht einzustellen haben.

Diese Konzepte haben Sie über Jahrzehnte verfolgt. Sie sind, glaube ich, der Expo­nent, der sehr viel Erfahrung dazu einbringt. Diese Konzepte sind spektakulär gescheitert. Ich glaube, das brauchen wir nicht noch einmal neu zu versuchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich, nachdem schon sehr viel über das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz gesagt wurde, vor allem auch dem Kartellgesetz, das ja einer der in diesem Zusammenhang behandelten Tagesordnungs­punkte ist, widmen. Es tritt, glaube ich, durch dieses neue Kartellgesetz, das wir heute beschließen werden, ein grundsätzlicher Philosophiewechsel ein.

Während man nach dem alten Kartellgesetz in der Nachkriegszeit vom Verständnis ausgegangen ist, dass Kartelle etwas Notwendiges sind, das man einfach regeln muss, das durch den Staat oder ein Gericht einfach beherrscht werden muss und ent­sprechend kontrolliert wird, gehen wir in diesem neuen Gesetz von einem umfassenden Kartellverbot aus und gleichen damit unsere Rechtslage auch an das internationale Verständnis und vor allem auch an das Europarecht an.

Nach alter Rechtslage war es zum Beispiel so – um das nur kurz darzustellen –, dass Kartelle, aber auch verschiedene andere Absprachen unter Unternehmen nicht grund­sätzlich verboten waren, aber angemeldet werden mussten, in einem umfangreichen Prüfverfahren geprüft wurden und dann vom Gericht genehmigt oder nicht genehmigt worden sind. Solche Genehmigungen waren auch zeitlich befristet, und zwar auf höchstens fünf Jahre, was dazu geführt hat, dass einerseits natürlich ein hoher Verwaltungsaufwand beim Kartellgericht notwendig war, um alle diese Kartelle zu


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite