Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 112

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jenen überschießenden Regulierungen, die genau das Gegenteil bewirken und die Unternehmen, den Wirtschaftsstandort und die Interessen der Anleger schädigen würden. Die positive Bewältigung dieser Herausforderung ist deswegen von so großer Tragweite gewesen, weil dieses Gesetz eine europäische Pioniertat darstellt und wir mit diesem Gesetz tatsächlich europäisches Neuland betreten.

Daher möchte ich an dieser Stelle herausstreichen, dass es durch sehr intensive Ge­spräche, auch durch sehr kontroversielle Diskussionen und durch vor allem sehr harte Arbeit auf der Seite der Frau Justizministerin mit ihren Legisten – da schließe ich mich an –, insbesondere Frau Dr. Bydlinski, und dem Justizausschuss und Frau Kollegin Fekter auf der anderen Seite gelungen ist, so etwas wie eine Quadratur des Kreises zu schaffen und heute ein Gesetz vorzulegen, das diese besondere Balance wahrt. Und im Sinne der Wirtschaft möchte ich das auch mit einer großen Befriedigung zum Ausdruck bringen. Auch wenn ich persönlich im Hinblick auf die Corporate Gover­nance-Regulierung durchaus noch ein Weniger an gesetzlicher Regulierung und ein Mehr an Vertrauen in die Selbstregulierungsfähigkeit des Marktes lieber gesehen hätte, muss ich in Anbetracht der Ausgangssituation und des Begutachtungsentwurfes doch sagen, dass mit diesem Gesetz nun ein sehr guter Kompromiss vorliegt.

Man kann natürlich behaupten, es gibt immer noch zu wenig Transparenz. Es gibt da zwei Möglichkeiten: Entweder ist man nicht wirklich bona fide, oder man hat überhaupt keine Ahnung von der Praxis, denn jeder Investor kann in jeder Hauptversammlung jede Frage nach den Einkommen der Vorstandsmitglieder stellen, und daher gibt es bereits jetzt ausreichende Möglichkeit, Transparenz zu schaffen.

Mein Verdacht ist daher – das möchte ich abschließend sagen und bitte, das auch noch einmal zu überlegen –, dass es hier ein sehr wesentliches Gesetz gibt, das man jetzt offensichtlich ausschließlich dazu verwenden möchte, Neidkomplexe zu diesem einen Thema zu schüren. (Abg. Dr. Puswald: Das ist aber billige Polemik!) – Das mag der Weg der SPÖ sein, unserer ist es nicht. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

13.59


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Bundesministerin Mag. Mik­lautsch. Sie hat keine Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Ministerin.

 


13.59.24

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich darf Sie daran erinnern, dass dieses Maßnahmenpaket zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich auf einer Entschließung des Nationalrates vom 29. Jänner 2004, die Sie hier im Nationalrat einstimmig beschlossen haben, basiert und dass wir uns im Bereich des Justiz­ministeriums bei der Umsetzung dieses legistischen Vorhabens an dieser Ent­schließung des Nationalrates orientiert haben.

Sie können sich vorstellen, wie kontroversiell – wie die heutige Debatte hier im Plenum für mich auch beweist – die Diskussion im Vorfeld zu dieser Maßnahme und auch im Bereich des legistischen Umsetzungsprozesses war. Ich darf aber darauf hinweisen, dass in diesem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz doch sehr maßgebliche Bestim­mungen enthalten sind, die eindeutig eine Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Zustand darstellen – das hat heute auch Herr Abgeordneter Kogler bereits erwähnt.

Ich nenne hier nur die Begrenzung der Anzahl der Aufsichtsratsmandate, die eine Person wahrnehmen darf: Hier gibt es eine Reduzierung bis zu 80 Prozent im Ver­gleich zum Status quo. Wir haben eine Sicherstellung der Qualität und der Unab­hängigkeit der Arbeit der Aufsichtsräte eingeführt. Wir haben die Rechte des


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