Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 114

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Ein Teil des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes ist auch, dass die interne Rotation bei den Abschlussprüfern vorgesehen ist. In Österreich haben wir hiefür eine Frist von fünf Jahren vorgesehen, während dies in Deutschland in einem Abstand von sieben Jahren möglich ist; und in Österreich ist es auch notwendig, dass der Prüfungsleiter jeweils rotiert.

Wichtig ist auch, dass im Gegensatz zu Deutschland bei uns in Zukunft im Prüfungs­ausschuss bei börsenotierten Gesellschaften auch ein Finanzexperte vorhanden sein muss, weiters, dass wir im Handelsgesetzbuch sehr strenge Ausschließungsgründe für Prüfer vorgesehen haben, welche in Deutschland nur für börsenotierte Gesellschaften vorgesehen sind, in Österreich jedoch auch für sehr große Kapitalgesellschaften.

In Summe gesehen ist dieses Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz aus meiner Sicht ein sehr gut gelungener Kompromiss. Die Betonung liegt auf „Kompromiss“, auch das stehe ich nicht an hier zu sagen. Die ersten Entwürfe waren noch um einiges strenger, als es jetzt vorgesehen ist, aber wir sind mit diesem Kompromiss sehr zufrieden.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die sehr viel Zeit und Energie verwendet haben, um dieses Gesetz auch tatsächlich so weit zu bringen, dass wir heute hier im Nationalrat darüber diskutieren können. Ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte nur ganz kurz noch auf den Fall Krones-Taurer eingehen. Ich habe meine Mitarbeiter beauftragt, kurz zu schauen, was hier aus unserer Sicht los ist. – Derzeit ist es so, dass wir nur jene Informationen haben, die in dieser APA-Meldung über „NEWS“ enthalten waren, und ich kann Ihnen an dieser Stelle auch nur sagen, dass wir ganz genau prüfen werden, warum der Strafantritt noch nicht erfolgt ist. Die Aufforderung zum Strafantritt ist bereits ergangen, und es wird aus Sicht des Justizministeriums derzeit genau geprüft, warum dieser Strafantritt bis dato noch nicht erfolgt ist.

Ich möchte aber an dieser Stelle auch anmerken, dass ich mir bei der Information von Herrn Abgeordnetem Jarolim auch gewünscht hätte, zu hören, dass es in diesem Fall nicht nur Vorwürfe im Bereich der Justiz gibt, sondern sehr wohl auch Vorwürfe im Bereich des Magistrates der Stadt Wien, wie ich einer Aussendung von Herrn Abge­ordnetem Öllinger entnehme. (Abg. Dr. Fekter: Der Magistrat stellt die Gewerbe­scheine aus!) – Ich möchte damit nur sagen: Der Vollständigkeit halber müssen wir da, bitte, schon am Boden bleiben, und wenn, dann diskutieren wir alles!

Aber wie gesagt wir werden das sicherlich prüfen. Wir haben diesbezüglich ja sowieso eine schriftliche Anfrage, wie ich einer APA-Meldung von Herrn Abgeordnetem Öllinger entnehme, also es steht mir da sowieso die Beantwortung einer schriftlichen Anfrage ins Haus, der ich natürlich sehr gerne nachkommen werde, um den hohen Nationalrat dann in diesem Bereich umfassend informieren zu können.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

14.07


Präsident Dr. Andreas Khol: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.07.45

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Einige Worte zum Kartellrecht: Grundsätzlich ist es natürlich zu begrüßen, dass wir uns, dem europäischen Standard entsprechend, an die Regelungen der Europäischen Union angleichen. Es ist nur schade, dass wir gerade in


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