gezielte Maßnahmen zu fördern. Das ist auch geschehen, und das ist auch im Interesse der österreichischen Wirtschaft.
Im Interesse der Wirtschaft ist es auch, dass wir eine Kapitalmarktstruktur haben, die Sicherheit, die Transparenz gewährleistet, auch im Interesse der Anleger. Daher werden wir mit gutem Gewissen dieser Weiterentwicklung des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes zustimmen, auch im Wissen darum, dass wir diesbezüglich eine gewisse Vorreiterrolle in Europa einnehmen und damit auch den Kapitalmarktanforderungen einer modernen Wirtschaftsnation Österreich gerecht werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.13
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. Auch sie wünscht, 3 Minuten zu sprechen. – Bitte.
14.13
Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der ÖVP stimmen diesem Gesetz sehr gerne zu. Ich verstehe all diese Vorhaltungen, die seitens der Opposition gekommen sind, eigentlich überhaupt nicht. Im Prinzip versteifen Sie sich auf einen einzigen Vorbehalt (Abg. Dr. Puswald: Stimmt ja nicht!), und zwar den Vorwurf, dass dieses Gesetzespaket eine nur mangelnde Transparenz für Managergehälter beinhaltet. Ich verstehe dies wirklich nicht, umso mehr, als ja auch in den Oppositionsparteien angeblich rechtskundige Leute sitzen. (Rufe bei der ÖVP: Angeblich!)
Herr Kollege Puswald und auch Kollege Wittmann, Sie müssten schon wissen, dass es entsprechende Offenlegungspflichten, entsprechende so genannte Transparenzbestimmungen, die unserer Meinung nach eigentlich vollkommen ausreichen, bereits in anderen Gesetzen gibt. Daher entsteht der Eindruck, wenn Sie von der Opposition über dieses Gesetzespaket diskutieren, dass die Opposition hier ganz einfach einen Justamentstandpunkt einnimmt! Ein Argument wird aus der Mottenkiste des – ich weiß nicht – Marxismus oder von sonst irgendwo hervorgezogen, und man versucht, eine vernünftige Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, welche gerade das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz auch bringen wird, und eine Weiterentwicklung zu verhindern, indem man die Zustimmung verweigert.
Ich möchte Sie
nur auf die entsprechenden Gesetze hinweisen. Es gibt, und das müsste
eigentlich auch Herr Kogler wissen, das so genannte Bezügebegrenzungsgesetz.
Demgemäß hat der Rechnungshof als Organ des Parlaments diesem immer wieder
einen Bericht über die Einkommensentwicklung zu erstatten. (Abg. Marizzi: Aber um das
geht es ja gar nicht!) Davon umfasst sind auch die Einkommen in den vom Rechnungshof
geprüften Einrichtungen.
Was Sie, Herr
Marizzi, wollen und mit Ihrem ganz eigenwilligen, ganz seltsamen Begriff (Die Abgeordneten Marizzi und Dr. Fekter:
Grundstimmung!) der Grundstimmung, die so schlecht sei, vorbrachten, dem
ist eigentlich in einem entsprechenden Gesetz durchaus abgeholfen. Daher ist es
wahrscheinlich Ihre ganz persönliche schlechte Grundstimmung. Das tut mir sehr
Leid, aber der Wirtschaft in Österreich geht es, Gott sei Dank, gut. (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.)
Ich möchte mich hier im Übrigen ganz ausdrücklich bei Frau Dr. Bydlinski für die sehr konstruktive Zusammenarbeit und für die hervorragende legistische Arbeit bedanken, ebenso natürlich auch bei ihren Kollegen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.15