Meine Damen und Herren! Arbeitsplätze wird es nur dann geben, wenn diese Rahmenbedingungen gewährleistet sind. Und dieses Vertrauen, das dazu notwendig ist, die Stärkung dieses Vertrauens in den Wirtschaftsstandort Österreich ist Gegenstand dieser Regelungen. Wir haben hier zum Teil weiter reichende Regeln als in Deutschland, ohne die übertriebenen Eingriffsmöglichkeiten zu gewährleisten, die teilweise von der Opposition angedacht wurden.
Meine Damen und Herren! Es wurde schon mehrfach getan, aber es zeugt von sehr viel Augenmaß, das die Frau Bundesministerin für Justiz mit ihrem Team hier angewendet hat, um zu dieser Regel zu kommen, die einerseits gewährleistet, dass das ganze Soft Law, die Corporate Governance weiterhin ihren Stellenwert im Bereich der Wirtschaft hat, auf der anderen Seite aber auch die notwendigen konkreten Maßnahmen Platz greifen.
Wenn ich einerseits immer wieder den Versuch seitens der Opposition höre, die Offenlegung der Gehälter in den Vorstandsetagen durchzusetzen, dann fällt mir nur ein, dass es gerade in den Wirtschaftsunternehmungen eine sehr effiziente Leistungskontrolle gibt und dass vielleicht gerade die Kollegen der Opposition gut beraten wären, einmal im Bereich der Magistrate und ähnlichen Einrichtungen nachzufragen, wie es dort mit der notwendigen Transparenz der Gehälter ausschaut.
Wenn Kollege Wittmann von halben Sachen redet, dann meine ich, dass es gut ist, dass diese dirigistischen und planwirtschaftlichen Ansätze, die immer wieder gekommen sind, draußen geblieben sind, dass diese Wünsche nicht beachtet wurden und mit dem heutigen Beschluss ein modernes Gesetz für Investoren, für die Wirtschaft und damit für die Menschen in Österreich in Kraft tritt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Letzter hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Praßl. Auch er wünscht, 3 Minuten zu sprechen. – Bitte.
14.22
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Wettbewerbspaket erfolgt eine weitgehende Angleichung an die in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Wettbewerbsregeln. Dies gilt für das neue Kartellgesetz, aber auch für die Novelle zum Wettbewerbsgesetz.
Ich halte es jedoch im Sinne der österreichischen Wirtschaft für richtig,
das Kartellrecht im Einklang mit den Entwicklungen in der Gemeinschaft zu
harmonisieren, und bekenne mich zur vorliegenden Neufassung des
österreichischen Kartellgesetzes. Es schafft Rechtssicherheit und Klarheit für
die betroffenen Unternehmer.
Als positiv vermerke ich ausdrücklich, dass im neuen Kartellgesetz auch
jene Bestimmungen des Gemeinschaftsrechtes übernommen wurden, die eine
Gleichbehandlung der österreichischen Landwirtschaft mit den Betrieben in
anderen Staaten gewährleisten. Ich meine damit die Übernahme der in der
EU-Verordnung getroffenen Regelungen für den landwirtschaftlichen Bereich und
hier insbesondere für die von der Europäischen Union als wichtiges Instrument
angesehenen Erzeugergemeinschaften.
Die Landwirtschaft ist an einer glaubwürdigen Wettbewerbspolitik sowohl als Konsument als auch als Produzent interessiert. Was Marktmacht bedeuten kann, weiß die Landwirtschaft in eher leidvollen Erfahrungen in beiden Funktionen zu berichten. Eine wirksame Kontrolle der Marktmacht und Abstellung allfälliger Missbräuche sind hier unabdingbar. Ich möchte weiters auf Probleme in Zusammenhang mit der noch immer nicht vollständigen Umsetzung des Binnenmarktes für Betriebsmittel hinweisen. Und