Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 119

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auch im Lebensmittelbereich steht die österreichische Landwirtschaft einer Konzen­tration gegenüber.

Es wäre sinnvoll, die konkrete Feststellung von Marktmacht einer gerichtlichen Ent­scheidung zu überlassen. Hier sollen ausländische Erfahrungen studiert und eingeholt werden und daraus eben Schlussfolgerungen für uns in Österreich gezogen werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.24


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Gesetzliche Redezeit: 20 Minuten. (Anhaltende Unruhe im Saal.) – Ich bitte, den allgemeinen Geräuschpegel etwas abzusenken! – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


14.24.40

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Kürze von 20 Minuten möchte ich Ihnen einige wichtige Punkte im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Kenntnis bringen und Sie einladen, ein paar Punkte noch zu überdenken.

Das Stichwort der ÖVP-Abgeordneten heißt „dirigistisch“, das zweite Stichwort heißt „Planwirtschaft“. Wissen Sie, wo Vorstandsgehälter nie veröffentlicht worden sind? – In dirigistischen Planwirtschaften!

Mir ist in meiner gesamten Auseinandersetzung mit Unternehmen, Unternehmens­politik und Unternehmenskulturen noch kein einziges Vorstandsgehalt aus einer staatlich gelenkten, planwirtschaftlichen Unternehmung bekannt geworden. (Zwischen­ruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) Das hat auch damit zu tun, dass es keine Betrof­fenen gibt, die ihre Ansprüche geltend machen können – wie zum Beispiel Aktionäre und Aktionärinnen auf der einen Seite sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der anderen Seite.

Da geht es nicht nur darum, zu wissen, wer immer mehr verdient und wer im selben Unternehmen immer weniger verdient. Auch das ist nämlich nicht uninteressant, dass Vorstände, die es oft nicht schaffen, die Firma über die nächste Runde zu bringen, sehr wohl jedoch eines schaffen, nämlich sich ihre Gehälter um 50, 60, 70, teilweise über 90 Prozent zu erhöhen und dann zu rufen: Aber wissen soll es keiner!

Jeder weiß, wie viele gekündigt werden, jeder weiß, wie viel an Leistungen im Betrieb gestrichen wird, aber wie viel sich die Vorstände persönlich genehmigen haben lassen von anderen Vorständen, die bei ihnen unter dem Titel eines Aufsichtsrates sitzen, das soll vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden. – Na selbstverständlich, in Zeiten wie diesen, wo es sich die einen auf Kosten der anderen richten, haben die einen ein großes Interesse daran, dass nicht zu viel darüber publik wird. Das ist das Erste.

Das Zweite und Wichtigere ist aber – und das sollten Sie als Wirtschaftspartei auch ernst nehmen –: Es ist gerade von Spitzen von Kapitalgesellschaften sehr wichtig zu wissen, von welchen Interessen sie bestimmt sind! Und da ist weniger die absolute Höhe des Vorstandsgehaltes des Einzelnen wichtig als vielmehr die Nebenbestim­mungen.

Ich nenne Ihnen dafür ein Beispiel (Abg. Neudeck: Von welchem Land reden Sie?): Das Pionierunternehmen, das mit den Stock Options im Vorstand begonnen hat, war die Erste Bank mit dem noch amtierenden Generaldirektor. (Abg. Neudeck: Wieso „noch“?) Dort hat man begonnen, Stock Options eigentlich als das zentrale Anreiz­instrument für die Vorstandsmitglieder zu verankern, und auch eine gute steuerliche Behandlung durchgesetzt. Wenn Sie heute in die Berichte der Finanzmarktaufsicht schauen, in denen ja die Vorstände von Kapitalunternehmen ihre Aktienverkäufe und -


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