der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend vorzeitige Abberufung des Geschäftsführers des Kunsthistorischen Museums und Neubesetzung des Kuratoriums des KHM (635/A) (E)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 635/A (E).
Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:
Der
Geschäftsführer des Kunsthistorischen Museums, Dr. Wilfried Seipel, ist seit längerem
mit schweren Vorwürfen in Bezug auf die Geschäftsführung des Museums konfrontiert.
Im Mittelpunkt der Kritik standen die Geschäftsgebarung bezüglich Gehalt,
Dienstwagen, Repräsentations- und Reisekosten sowie der Ankauf der defizitären
Firma „Museums Collection“, die die Museums-Shops und das Lipizzanermuseum betrieb,
Ungereimtheiten beim Ankauf einer Sphinx-Skulptur (in der Höhe von 3,6 Mio.
US$) und beim Ankauf von altägyptischen Grabbeigaben sowie schließlich schwerwiegende
Sicherheitsmängel und Versäumnisse des Managements im Zusammenhang mit dem
Raub der Saliera.
Auf
Grund der über die Medien bekannt gewordenen, gravierenden Vorwürfe des
Rechnungshof-Rohberichts betreffend die Geschäftsführung des KHM und der ebenfalls
durch die Medien bekannt gewordenen Details eines polizeilichen Ermittlungsberichtes,
der schwerwiegende Sicherheitsmängel im KHM bestätigte (Profil, Nr. 21/2004),
brachten die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Dr. Günther Kräuter im
Oktober 2004 einen Entschließungsantrag (456/A(E), XXII. GP.) ein, in dem die
vorzeitige Abberufung des Geschäftsführers des Kunsthistorischen Museums
gefordert wurde.
In
der Sitzung des Kulturausschusses am 13. Mai 2005 wurde dieser Antrag nach längerer,
heftiger Debatte mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Man wolle die
Ergebnisse des Rechnungshofberichtes abwarten, hieß es damals. Offenkundig
schien eine Ablehnung des Antrags auf Grund der damals schon bekannt gewesenen
Fakten nicht vertretbar.
Mittlerweile
liegt der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes zum Kunsthistorischen Museum
in seiner Endfassung vor. Er stellt der Geschäftsführung des Kunsthistorischen
Museums aber auch der Tätigkeit des Kuratoriums und des BMBWK ein vernichtendes
Zeugnis aus. Die Kritik des Rechnungshofes lautet zusammengefasst wie folgt:
„Das
Kunsthistorische Museum hielt die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung und
Bilanzierung mehrfach nicht ein. Unterlagen wurden nur zögerlich und unvollständig
vorgelegt bzw. fehlten. Ein Überblick über die Geschäftsvorfälle und die wirtschaftliche
Lage der überprüften Stelle war innerhalb angemessener Zeit vielfach nicht
möglich. Die Wirtschaftsaufsicht über das Kunsthistorische Museum durch das
BMBWK sowie das Kuratorium des Kunsthistorischen Museums war verbesserungsbedürftig.
Allgemeines
Das Kunsthistorische Museum (KHM) wurde mit 1. Jänner 1999 von einer nachgeordneten Dienststelle des damaligen BMUK in eine wissenschaftliche Anstalt