Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 129

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15.00.41 Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend vorzeitige Abberufung des Geschäftsführers des Kunsthistorischen Museums und Neubesetzung des Kuratoriums des KHM (635/A) (E)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 635/A (E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Der Geschäftsführer des Kunsthistorischen Museums, Dr. Wilfried Seipel, ist seit längerem mit schweren Vorwürfen in Bezug auf die Geschäftsführung des Museums konfrontiert. Im Mittelpunkt der Kritik standen die Geschäftsgebarung bezüglich Gehalt, Dienstwagen, Repräsentations- und Reisekosten sowie der Ankauf der defizitären Fir­ma „Museums Collection“, die die Museums-Shops und das Lipizzanermuseum betrieb, Ungereimtheiten beim Ankauf einer Sphinx-Skulptur (in der Höhe von 3,6 Mio. US$) und beim Ankauf von altägyptischen Grabbeigaben sowie schließlich schwer­wiegende Sicherheitsmängel und Versäumnisse des Managements im Zusammen­hang mit dem Raub der Saliera.

Auf Grund der über die Medien bekannt gewordenen, gravierenden Vorwürfe des Rechnungshof-Rohberichts betreffend die Geschäftsführung des KHM und der ebenfalls durch die Medien bekannt gewordenen Details eines polizeilichen Ermitt­lungs­berichtes, der schwerwiegende Sicherheitsmängel im KHM bestätigte (Profil, Nr. 21/2004), brachten die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Dr. Günther Kräuter im Oktober 2004 einen Entschließungsantrag (456/A(E), XXII. GP.) ein, in dem die vorzeitige Abberufung des Geschäftsführers des Kunsthistorischen Museums gefordert wurde.

In der Sitzung des Kulturausschusses am 13. Mai 2005 wurde dieser Antrag nach längerer, heftiger Debatte mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Man wolle die Ergebnisse des Rechnungshofberichtes abwarten, hieß es damals. Offenkundig schien eine Ablehnung des Antrags auf Grund der damals schon bekannt gewesenen Fakten nicht vertretbar.

Mittlerweile liegt der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes zum Kunsthis­torischen Museum in seiner Endfassung vor. Er stellt der Geschäftsführung des Kunsthistorischen Museums aber auch der Tätigkeit des Kuratoriums und des BMBWK ein vernichtendes Zeugnis aus. Die Kritik des Rechnungshofes lautet zusam­mengefasst wie folgt:

„Das Kunsthistorische Museum hielt die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung und Bilanzierung mehrfach nicht ein. Unterlagen wurden nur zögerlich und unvoll­ständig vorgelegt bzw. fehlten. Ein Überblick über die Geschäftsvorfälle und die wirt­schaftliche Lage der überprüften Stelle war innerhalb angemessener Zeit vielfach nicht möglich. Die Wirtschaftsaufsicht über das Kunsthistorische Museum durch das BMBWK sowie das Kuratorium des Kunsthistorischen Museums war verbesserungs­bedürftig.

Allgemeines

Das Kunsthistorische Museum (KHM) wurde mit 1. Jänner 1999 von einer nach­geordneten Dienststelle des damaligen BMUK in eine wissenschaftliche Anstalt


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