Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 130

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öffentlichen Rechts des Bundes ausgegliedert. Zum 1. Jänner 2001 wurden das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum in das KHM einge­gliedert. Ab dem Jahr 2000 war das KHM ferner alleiniger Gesellschafter der „Mu­seums Collection“ Design– und Vertriebsgesellschaft m.b.H. („Museums Collection“).

Eingliederung

Die Eingliederung der beiden Museen erbrachte trotz des Erreichens von Synergie­effekten und Einsparungen in einzelnen Bereichen insgesamt keine wesentlichen wirtschaftlichen Vorteile für das KHM.

Eine das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum bein­haltende Ergänzung zum Überlassungsvertrag war zur Zeit der Überprüfung durch den RH nicht abgeschlossen.

Die Anlagen zum Übergabe/Übernahmevertrag – dieser regelte unter anderem die leihweise Überlassung des Sammlungsgutes an das KHM – wurden nicht vorgelegt.

Ziele

Die Ziele der Ausgliederung des KHM waren im Wesentlichen unbestimmt formuliert, so dass für den RH und das BMBWK eine Aussage über die Erfüllung der Ziele nur bedingt möglich war.

Auch die in den Strategieberichten des KHM dargestellten Ziele waren größtenteils sehr allgemein formuliert, so dass eine konkrete Aussage über die Zielerreichung vielfach nicht möglich war.

Hinsichtlich des Zieles einer ausgeglichenen Gebarung wurden von 1999 bis 2002 geringfügige Überschüsse erzielt; 2003 wurde ein Jahresfehlbetrag von 2,68 Mill. EUR ausgewiesen.

Das Ziel von 1,5 Mill. Besuchern jährlich wurde 1999 bis 2002 nicht erreicht.

Wirtschaftliche Aufsicht

Das BMBWK und eine von ihm mit einer Studie beauftragte Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft erhielten vom KHM bezüglich der Erhöhung der Personalaufwendungen keine bzw. nur unzureichende Begründungen.

Der Anteil der Personalkosten an der Basisabgeltung wurde dem Kuratorium in unterschiedlicher Höhe und ohne Berechnungsgrundlagen bekannt gegeben.

Ein Beschluss des Kuratoriums des KHM zum Erwerb des Geschäftsanteiles an der „Museums Collection“ lag nicht vor.

Organisation

Verbesserungen waren insbesondere im kaufmännischen Bereich notwendig.

Bei der Verwaltung waren Leitungsfunktionen über längere Zeit hinweg unbesetzt; in einer zentralen Funktion war eine hohe Fluktuation gegeben. Die Funktion Innen­revision wurde bereits seit mehreren Jahren nicht wahrgenommen.

Der Abteilung Informationstechnologie und Kommunikation waren weder die Zugriffs­berechtigungen noch die Vernetzung der im Rechnungswesen eingesetzten IT–Programme bekannt.

 


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