öffentlichen Rechts des Bundes
ausgegliedert. Zum 1. Jänner 2001 wurden das Museum für Völkerkunde und das
Österreichische Theatermuseum in das KHM eingegliedert. Ab dem Jahr 2000 war
das KHM ferner alleiniger Gesellschafter der „Museums Collection“ Design– und
Vertriebsgesellschaft m.b.H. („Museums Collection“).
Eingliederung
Die Eingliederung der beiden Museen
erbrachte trotz des Erreichens von Synergieeffekten und Einsparungen in
einzelnen Bereichen insgesamt keine wesentlichen wirtschaftlichen Vorteile für
das KHM.
Eine das Museum für Völkerkunde und das
Österreichische Theatermuseum beinhaltende Ergänzung zum Überlassungsvertrag
war zur Zeit der Überprüfung durch den RH nicht abgeschlossen.
Die Anlagen zum
Übergabe/Übernahmevertrag – dieser regelte unter anderem die leihweise
Überlassung des Sammlungsgutes an das KHM – wurden nicht vorgelegt.
Ziele
Die Ziele der Ausgliederung des KHM waren im
Wesentlichen unbestimmt formuliert, so dass für den RH und das BMBWK eine
Aussage über die Erfüllung der Ziele nur bedingt möglich war.
Auch die in den Strategieberichten des KHM
dargestellten Ziele waren größtenteils sehr allgemein formuliert, so dass eine
konkrete Aussage über die Zielerreichung vielfach nicht möglich war.
Hinsichtlich des Zieles einer ausgeglichenen
Gebarung wurden von 1999 bis 2002 geringfügige Überschüsse erzielt; 2003 wurde
ein Jahresfehlbetrag von 2,68 Mill. EUR ausgewiesen.
Das Ziel von 1,5 Mill. Besuchern jährlich
wurde 1999 bis 2002 nicht erreicht.
Wirtschaftliche Aufsicht
Das BMBWK und eine von ihm mit einer Studie
beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erhielten vom KHM bezüglich der
Erhöhung der Personalaufwendungen keine bzw. nur unzureichende Begründungen.
Der Anteil der Personalkosten an der
Basisabgeltung wurde dem Kuratorium in unterschiedlicher Höhe und ohne
Berechnungsgrundlagen bekannt gegeben.
Ein Beschluss des Kuratoriums des KHM zum
Erwerb des Geschäftsanteiles an der „Museums Collection“ lag nicht vor.
Organisation
Verbesserungen waren insbesondere im
kaufmännischen Bereich notwendig.
Bei der Verwaltung waren Leitungsfunktionen über
längere Zeit hinweg unbesetzt; in einer zentralen Funktion war eine hohe
Fluktuation gegeben. Die Funktion Innenrevision wurde bereits seit mehreren
Jahren nicht wahrgenommen.
Der Abteilung Informationstechnologie und
Kommunikation waren weder die Zugriffsberechtigungen noch die Vernetzung der
im Rechnungswesen eingesetzten IT–Programme bekannt.