Im Bereich der Verwaltung war der Grundsatz
der Funktionstrennung nicht lückenlos verwirklicht.
Eine Mediation zur Abstimmung der
divergierenden Interessen des Geschäftsführers und der Mitarbeiter des KHM
wurde nach wenigen Besprechungen ergebnislos abgebrochen.
Die in der Museumsordnung vorgesehenen
Konferenzen, Sitzungen und Versammlungen wurden nicht oder nicht in vollem
Umfang durchgeführt.
Der Betrieb des Lipizzanermuseums war im
Gesellschaftsvertrag der „Museums Collection“ nicht angeführt.
Geschäftsführer
Der Geschäftsführer wurde erst rd. drei
Monate nach Errichtung des KHM als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen
Rechts des Bundes bestellt.
Die Wiederbestellung des Geschäftsführers
erfolgte ohne öffentliche Ausschreibung und ohne Befassung des Kuratoriums.
Die Bezüge des Geschäftsführers erhöhten
sich von 1998 bis 2002 auf mehr als das 2,5-fache.
Der Geschäftsführer erhielt ab 1999 12-mal
jährlich einen nicht ruhegenussfähigen Zuschlag und ab 2001 diesen 14-mal
jährlich in erheblich höherem Ausmaß ausbezahlt.
Der Geschäftsführer erhielt ferner ab 1999
jährlich einen nicht ruhegenussfähigen, leistungsbezogenen Zuschlag in Höhe von
20 % des jeweiligen Jahresbezuges; für die Zuerkennung dieses Zuschlages waren
weder der Unternehmenserfolg noch betriebswirtschaftliche Kennzahlen maßgebend.
Für die dem Geschäftsführer zusätzlich zu
seinen Monatsbezügen als Beamter ausgezahlten Zuschläge wurden bis 2001 weder
Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet.
Unvereinbarkeiten
Der Geschäftsführer unterfertigte den
Vertrag über den Verkauf seines eigenen PKW an das KHM sowohl als Käufer als
auch als Verkäufer.
Der Geschäftsführer des
Minderheitsgesellschafters „Teilrechtsfähigkeit des KHM“ beschloss seine eigene
Entlastung als Geschäftsführer der „Museums Collection“.
Wirtschaftliche Führung
Für Bereiche, die für alle Museen gleich
sind, wie z.B. das Rechnungswesen und die IT, wurden jeweils eigene, teilweise
sehr kostenintensive Entwicklungen vorgenommen.
Durch die Bestellung neuer Direktoren für das
Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum wurde eine weitere
Führungsebene geschaffen.
Die Übernahme der PKW für den Geschäftsführer und
die Leiterin der Verwaltung in das Betriebsvermögen des KHM konnte nicht
stichhaltig begründet werden.