Der Geschäftsführer legte über seine
Dienstreisen keine Reiserechnungen vor.
Repräsentationsaufwendungen wurden vielfach
für den Geschäftsführer, für Mitarbeiter des KHM sowie für Beamte und
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens getätigt.
Bei den Sonderausstellungen im Palais
Harrach sank die Besucheranzahl tendenziell; die betriebswirtschaftlichen
Ergebnisse waren ungünstig.
Von 1999 bis 2002 stiegen die Gesamterträge
und Gesamtaufwendungen, davon die Personalaufwendungen teilweise deutlich.
Die Zahlung eines Abfindungsbetrages für die
Auflösung eines Managementvertrages war vertraglich nicht vorgesehen.
Die Erlöse der Museumsshops gingen 1999
gegenüber dem Vorjahr stark zurück.
Aus den Unterlagen des KHM gingen die
Empfänger und die betriebliche Veranlassung der kostenlos abgegebenen
Museumsshopartikel nicht hervor.
Infolge der hohen Personal- und Mietkosten
ist auch in naher Zukunft mit keinem positiven Ergebnis des Mitte des Jahres
2000 eingerichteten Infoshops zu rechnen.
Der mit einer Beratungsgesellschaft
abgeschlossene Managementvertrag war für das KHM im Rahmen der
Teilrechtsfähigkeit wirtschaftlich nachteilig, weil die Gewinne größtenteils
der Beratungsgesellschaft zuflossen.
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung und
Bilanzierung
Einer in der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner
1999 ausgewiesenen Forderung gegenüber dem Bund über Sozialkapital lag keine
diesbezügliche Verpflichtungserklärung durch den Bund zugrunde.
Mittel des BMBWK, die dem KHM zusätzlich zur
Basisabgeltung für Sonderausstellungen zur Verfügung gestellt wurden, waren
im Rechnungswesen des KHM nicht ausgewiesen.
Von einer Versicherung gezahlte
Schadenfreiheitsvergütungen sowie weiters Spenden eines Unternehmens für
entliehene Gemälde des KHM wurden bis 1998 nicht in die Bundesverrechnung
aufgenommen.
Vergütungen für Ausstellungen im Ausland
wurden nicht in die Bundesverrechnung aufgenommen.
Vergütungen für eine Ausstellung im Ausland
wurden teilweise einem Verein überwiesen.
In den Bilanzen des KHM wurden das
Nutzungsrecht für die im Bundesvermögen stehenden Kunstgegenstände und eine
Vorsorge für die Übertragung von erworbenen Kunstgegenständen ausgewiesen.
Die Höhe der in den Bilanzen des KHM und der
„Museums Collection“ ausgewiesenen gegenseitigen Forderungen bzw.
Verbindlichkeiten war nicht immer nachvollziehbar.
Die großen Schwankungen der Rohaufschläge auf die
Artikel der Museumsshops waren vor allem auf die nicht nachvollziehbaren
Inventurergebnisse, die pauschalen Abwertungen sowie die kostenlos abgegebenen
Museumsshopartikel zurückzuführen.