Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 132

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Der Geschäftsführer legte über seine Dienstreisen keine Reiserechnungen vor.

Repräsentationsaufwendungen wurden vielfach für den Geschäftsführer, für Mitarbeiter des KHM sowie für Beamte und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens getätigt.

Bei den Sonderausstellungen im Palais Harrach sank die Besucheranzahl tendenziell; die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse waren ungünstig.

Von 1999 bis 2002 stiegen die Gesamterträge und Gesamtaufwendungen, davon die Personalaufwendungen teilweise deutlich.

Die Zahlung eines Abfindungsbetrages für die Auflösung eines Managementvertrages war vertraglich nicht vorgesehen.

Die Erlöse der Museumsshops gingen 1999 gegenüber dem Vorjahr stark zurück.

Aus den Unterlagen des KHM gingen die Empfänger und die betriebliche Veranlassung der kostenlos abgegebenen Museumsshopartikel nicht hervor.

Infolge der hohen Personal- und Mietkosten ist auch in naher Zukunft mit keinem positiven Ergebnis des Mitte des Jahres 2000 eingerichteten Infoshops zu rechnen.

Der mit einer Beratungsgesellschaft abgeschlossene Managementvertrag war für das KHM im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit wirtschaftlich nachteilig, weil die Gewinne größtenteils der Beratungsgesellschaft zuflossen.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung und Bilanzierung

Einer in der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 1999 ausgewiesenen Forderung gegen­über dem Bund über Sozialkapital lag keine diesbezügliche Verpflichtungserklärung durch den Bund zugrunde.

Mittel des BMBWK, die dem KHM zusätzlich zur Basisabgeltung für Sonderaus­stellun­gen zur Verfügung gestellt wurden, waren im Rechnungswesen des KHM nicht ausgewiesen.

Von einer Versicherung gezahlte Schadenfreiheitsvergütungen sowie weiters Spenden eines Unternehmens für entliehene Gemälde des KHM wurden bis 1998 nicht in die Bundesverrechnung aufgenommen.

Vergütungen für Ausstellungen im Ausland wurden nicht in die Bundesverrechnung aufgenommen.

Vergütungen für eine Ausstellung im Ausland wurden teilweise einem Verein über­wiesen.

In den Bilanzen des KHM wurden das Nutzungsrecht für die im Bundesvermögen stehenden Kunstgegenstände und eine Vorsorge für die Übertragung von erworbenen Kunstgegenständen ausgewiesen.

Die Höhe der in den Bilanzen des KHM und der „Museums Collection“ ausgewiesenen gegenseitigen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten war nicht immer nachvollziehbar.

Die großen Schwankungen der Rohaufschläge auf die Artikel der Museumsshops waren vor allem auf die nicht nachvollziehbaren Inventurergebnisse, die pauschalen Abwertungen sowie die kostenlos abgegebenen Museumsshopartikel zurückzuführen.

 


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