Personalaufwendungen wurden vielfach den
einzelnen Konten unrichtig zugeordnet; dadurch war ein Einblick in die Struktur
der Personalaufwendungen und deren Entwicklung nicht möglich.
Fehlende bzw. nicht vorgelegte Unterlagen
Unterlagen über
die Genehmigung der Nebentätigkeiten bzw. Nebenbeschäftigungen des
Geschäftsführers konnten nicht vorgelegt werden.
Über die Anzahl der Besucher und die
Gebarung von Sonderausstellungen lagen keine aussagefähigen Daten vor.
Unterlagen für eine nähere Analyse der
personalmäßigen Entwicklung der einzelnen Organisationseinheiten konnten vom
KHM nicht vorgelegt werden.
Die
Ursachen für die erheblichen Steigerungen der Personalaufwendungen 1999 und
2000 konnten wegen fehlender Unterlagen nicht nachvollzogen werden.
Die
Höhe der Personalaufwendungen bei Vermietungen von Räumlichkeiten des KHM
konnte nicht bekannt gegeben werden.
Ein
vom KHM angeführtes Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die
Höhe der Abfindung für einen Gesellschafter der „Museums Collection“ konnte
nicht vorgelegt werden.
Unterlagen
über die von der „Museums Collection“ erworbenen Gegenstände bzw.
Wirtschaftsgüter konnten nicht vorgelegt werden.
Belege
über Reiseaufwendungen sowie Flugscheine konnten nicht vorgelegt werden.
Die
Aufstellung über Dienstreisen des Geschäftsführers war unvollständig.
Urbelege
bzw. sonstige Unterlagen über Umbuchungen betreffend den Schwund sowie
beschädigte Waren der Museumsshops konnten nicht vorgelegt werden.
Geeignete
Unterlagen über die Ausübung des im Managementvertrag mit einer Beratungsgesellschaft
vorgesehenen Kontrollrechts, die Verrechnung der Umsatzprovisionen und die
Gewinnverteilung konnten nicht vorgelegt werden.
Originalrechnungen
über 189.000 EUR eines Unternehmens für Auf- und Abbauten von Ausstellungen
fehlten.
Für
1998 konnten großteils Belege über die Verbuchung der Erlöse aus Eintritten im
Lipizzanermuseum nicht vorgelegt werden.
Sammlungen
Über
200.000 Kunstobjekte waren noch nicht inventarisiert; der Standort von Kunstobjekten
war jahrelang nicht mehr überprüft worden.
Von
den Restaurierwerkstätten als nicht verleihbar bezeichnete Gemälde wurden
mehrfach in das Ausland verliehen.
Die
Vorgaben der Liste der nicht entlehnbaren Objekte der Museen des Bundes wurden
mehrfach nicht beachtet.
Kriegsverluste
in der Antikensammlung wurden dem BMBWK erst 2002 bekannt gegeben.
Acht
als Verlust gemeldete Gemälde waren in verschiedenen Bundesdienststellen und im
Depot des KHM vorhanden.
Die
Höhe des Kaufpreises von Bühnenbildentwürfen war nicht nachvollziehbar.