Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 133

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Personalaufwendungen wurden vielfach den einzelnen Konten unrichtig zugeordnet; dadurch war ein Einblick in die Struktur der Personalaufwendungen und deren Ent­wicklung nicht möglich.

Fehlende bzw. nicht vorgelegte Unterlagen

Unterlagen über die Genehmigung der Nebentätigkeiten bzw. Nebenbeschäftigungen des Geschäftsführers konnten nicht vorgelegt werden.

Über die Anzahl der Besucher und die Gebarung von Sonderausstellungen lagen keine aussagefähigen Daten vor.

Unterlagen für eine nähere Analyse der personalmäßigen Entwicklung der einzelnen Organisationseinheiten konnten vom KHM nicht vorgelegt werden.

Die Ursachen für die erheblichen Steigerungen der Personalaufwendungen 1999 und 2000 konnten wegen fehlender Unterlagen nicht nachvollzogen werden.

Die Höhe der Personalaufwendungen bei Vermietungen von Räumlichkeiten des KHM konnte nicht bekannt gegeben werden.

Ein vom KHM angeführtes Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Höhe der Abfindung für einen Gesellschafter der „Museums Collection“ konnte nicht vorgelegt werden.

Unterlagen über die von der „Museums Collection“ erworbenen Gegenstände bzw. Wirtschaftsgüter konnten nicht vorgelegt werden.

Belege über Reiseaufwendungen sowie Flugscheine konnten nicht vorgelegt werden.

Die Aufstellung über Dienstreisen des Geschäftsführers war unvollständig.

Urbelege bzw. sonstige Unterlagen über Umbuchungen betreffend den Schwund sowie beschädigte Waren der Museumsshops konnten nicht vorgelegt werden.

Geeignete Unterlagen über die Ausübung des im Managementvertrag mit einer Beratungsgesellschaft vorgesehenen Kontrollrechts, die Verrechnung der Umsatz­provisionen und die Gewinnverteilung konnten nicht vorgelegt werden.

Originalrechnungen über 189.000 EUR eines Unternehmens für Auf- und Abbauten von Ausstellungen fehlten.

Für 1998 konnten großteils Belege über die Verbuchung der Erlöse aus Eintritten im Lipizzanermuseum nicht vorgelegt werden.

Sammlungen

Über 200.000 Kunstobjekte waren noch nicht inventarisiert; der Standort von Kunst­objekten war jahrelang nicht mehr überprüft worden.

Von den Restaurierwerkstätten als nicht verleihbar bezeichnete Gemälde wurden mehrfach in das Ausland verliehen.

Die Vorgaben der Liste der nicht entlehnbaren Objekte der Museen des Bundes wurden mehrfach nicht beachtet.

Kriegsverluste in der Antikensammlung wurden dem BMBWK erst 2002 bekannt gegeben.

Acht als Verlust gemeldete Gemälde waren in verschiedenen Bundesdienststellen und im Depot des KHM vorhanden.

Die Höhe des Kaufpreises von Bühnenbildentwürfen war nicht nachvollziehbar.

 


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