Der
Geschäftsführer kaufte vom Sammlungsgut, das dem KHM als Leihgabe des Bundes
überlassen worden war, zwei so genannte Uschebtis (Grabbeigaben).
Sphinx-Skulptur
Im Jahr 1998 wurde im Rahmen der
Teilrechtsfähigkeit des KHM eine Sphinx-Skulptur angekauft. Ob dem damaligen
BMUK dieser Ankauf bekannt war, konnte nicht nachvollzogen werden.
In den Jahresabschlüssen der Teilrechtsfähigkeit
des KHM für 1998 und des ausgegliederten KHM für 1999 bis 2002 wurde diese
Sphinx-Skulptur nicht als Anlagevermögen und der noch offene Kaufpreis nicht
als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Durch die Bestimmungen des
Bundesmuseen-Gesetzes wurde die Verbindlichkeit, für die der Bund nach den
Bestimmungen des Forschungsorganisationsgesetzes ursprünglich nicht haftete,
auf das KHM übertragen.
Der Kaufpreis von 3,80 Mill. USD wurde im
Mai 2001 um 0,35 Mill. USD herabgesetzt.“
(Wahrnehmungsbericht
des Rechnungshofes, III-149 d.B., XXII. GP., S. 3 – 10)
Neben einer Fülle von Unzulänglichkeiten in
der Organisation, im Bereich des Personalmanagements, in der wirtschaftlichen
Führung des Museums sowie im Bereich der Buchhaltung und Bilanzierung
dokumentiert der Rechnungshofbericht für das Jahr 2003 ein Defizit von 2,68
Mio. Euro und einen drastischen Rückgang der Besucherzahlen seit dem Jahr
1998: 1,75 Mio. Besucher im Jahr 1998 gegenüber 1,36 Mio. Besucher im Jahr
2003, das entspricht einem Rückgang um 22,3%. Der Bericht weist ferner auf
Unvereinbarkeiten im Zusammenhang mit dem Ankauf des Privatwagens von Dr.
Seipel als Dienstwagen und im Zusammenhang mit der „Museums Collection“ hin,
deren Ankauf ohne die erforderliche Genehmigung durch das Kuratorium erfolgte,
und bestätigt das Vorhandensein schwerwiegender Sicherheitsmängel.
Die vom KHM abgeschlossene Versicherung für
das Sammlungsgut bedeutete für das Museum in den Jahren 2001 und 2002 eine
jährliche Belastung von 134.000 Euro. Dennoch war das Sammlungsgut, dessen Wert
die Deckungssumme von 145,35 Mio. Euro bzw. ab 2003 von 72,67 Euro bei weitem
überstieg, nur zu einem geringen Teil versichert. Einzelne Gegenstände des
Sammlungsgutes, das trifft auch auf die Saliera zu, wiesen einen höheren
Einzelwert auf als die diesbezügliche Einzelversicherungssumme. Nach
Auffassung des Rechnungshofes wäre es zweckmäßiger gewesen, laufend in Sicherungsmaßnahmen
für das Sammlungsgut und die Immobilien zu investieren. „Wie der
Einbruchsdiebstahl der Skulptur Saliera von Benvenuto Cellini im Mai 2003
zeigte, wären z.B. die Koppelung der Alarmanlage mit einer sofortigen Beleuchtung
des Saales und eine Videoaufzeichnung zweckmäßig gewesen“, formulierte der
Rechnungshof trocken.
Obwohl mit der Bestellung neuer Direktoren für das
Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum (beide Museen
wurden in das KHM eingegliedert) eine weitere Führungsebene geschaffen wurde,
erhöhten sich die Bezüge des Geschäftsführers des KHM von 1998 bis 2002 auf
mehr als das 2,5-fache. Das Jahresgehalt von Dr. Wilfried Seipel, das im Jahr
1998 rund 94 000 Euro betragen hatte, lag im Jahr 2002 bei rund 238 000
Euro. Für die dem Geschäftsführer zusätzlich zu seinen Monatsbezügen als
Beamter ausgezahlten Zuschläge wurden bis 2001 weder Lohnsteuer noch
Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Über die Nebentätigkeiten und
Nebenbeschäftigungen von Dr. Wilfried Seipel bzw. deren Genehmigung konnten
keine entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden.