Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 134

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Der Geschäftsführer kaufte vom Sammlungsgut, das dem KHM als Leihgabe des Bundes überlassen worden war, zwei so genannte Uschebtis (Grabbeigaben).

Sphinx-Skulptur

Im Jahr 1998 wurde im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit des KHM eine Sphinx-Skulptur angekauft. Ob dem damaligen BMUK dieser Ankauf bekannt war, konnte nicht nachvollzogen werden.

In den Jahresabschlüssen der Teilrechtsfähigkeit des KHM für 1998 und des ausge­gliederten KHM für 1999 bis 2002 wurde diese Sphinx-Skulptur nicht als Anlage­vermögen und der noch offene Kaufpreis nicht als Verbindlichkeit ausgewiesen.

Durch die Bestimmungen des Bundesmuseen-Gesetzes wurde die Verbindlichkeit, für die der Bund nach den Bestimmungen des Forschungsorganisationsgesetzes ursprüng­lich nicht haftete, auf das KHM übertragen.

Der Kaufpreis von 3,80 Mill. USD wurde im Mai 2001 um 0,35 Mill. USD herabgesetzt.“

(Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes, III-149 d.B., XXII. GP., S. 3 – 10)

Neben einer Fülle von Unzulänglichkeiten in der Organisation, im Bereich des Per­sonalmanagements, in der wirtschaftlichen Führung des Museums sowie im Bereich der Buchhaltung und Bilanzierung dokumentiert der Rechnungshofbericht für das Jahr 2003 ein Defizit von 2,68 Mio. Euro und einen drastischen Rückgang der Besucher­zahlen seit dem Jahr 1998: 1,75 Mio. Besucher im Jahr 1998 gegenüber 1,36 Mio. Besucher im Jahr 2003, das entspricht einem Rückgang um 22,3%. Der Bericht weist ferner auf Unvereinbarkeiten im Zusammenhang mit dem Ankauf des Privatwagens von Dr. Seipel als Dienstwagen und im Zusammenhang mit der „Museums Collection“ hin, deren Ankauf ohne die erforderliche Genehmigung durch das Kuratorium erfolgte, und bestätigt das Vorhandensein schwerwiegender Sicherheitsmängel.

Die vom KHM abgeschlossene Versicherung für das Sammlungsgut bedeutete für das Museum in den Jahren 2001 und 2002 eine jährliche Belastung von 134.000 Euro. Dennoch war das Sammlungsgut, dessen Wert die Deckungssumme von 145,35 Mio. Euro bzw. ab 2003 von 72,67 Euro bei weitem überstieg, nur zu einem geringen Teil versichert. Einzelne Gegenstände des Sammlungsgutes, das trifft auch auf die Saliera zu, wiesen einen höheren Einzelwert auf als die diesbezügliche Einzelversicherungs­summe. Nach Auffassung des Rechnungshofes wäre es zweckmäßiger gewesen, laufend in Sicherungsmaßnahmen für das Sammlungsgut und die Immobilien zu investieren. „Wie der Einbruchsdiebstahl der Skulptur Saliera von Benvenuto Cellini im Mai 2003 zeigte, wären z.B. die Koppelung der Alarmanlage mit einer sofortigen Beleuchtung des Saales und eine Videoaufzeichnung zweckmäßig gewesen“, for­mulierte der Rechnungshof trocken.

Obwohl mit der Bestellung neuer Direktoren für das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum (beide Museen wurden in das KHM eingegliedert) eine weitere Führungsebene geschaffen wurde, erhöhten sich die Bezüge des Geschäftsführers des KHM von 1998 bis 2002 auf mehr als das 2,5-fache. Das Jahresgehalt von Dr. Wilfried Seipel, das im Jahr 1998 rund 94 000 Euro betragen hatte, lag im Jahr 2002 bei rund 238 000 Euro. Für die dem Geschäftsführer zusätzlich zu seinen Monatsbezügen als Beamter ausgezahlten Zuschläge wurden bis 2001 weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Über die Neben­tätigkeiten und Nebenbeschäftigungen von Dr. Wilfried Seipel bzw. deren Genehmi­gung konnten keine entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden.

 


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