Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 140

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nicht bekannt gegeben werden. Ein vom KHM angeführtes Gutachten einer Wirt­schaftsprüfungsgesellschaft über die Höhe der Abfindung für einen Gesellschafter der „Museums Collection“  also des Museumsshops – konnte nicht vorgelegt werden. Unterlagen über die von der „Museums Collection“ erworbenen Gegenstände bezie­hungsweise Wirtschaftsgüter konnten nicht vorgelegt werden.

Weiters: Belege über Reiseaufwendungen sowie Flugscheine konnten nicht vorgelegt werden. – Da hat er uns noch den Schmäh in der „ZiB 2“ erzählt, dass das gar nicht ginge, weil man beim elektronischen Ticketing keine Belege vorlegen kann. Erstens gibt es das erst seit dem Jahr 2002, und zweitens kann man beim elektronischen Ticketing natürlich Belege vorlegen. Diesen Schmäh erzählt er in der „ZiB 2“! Unfassbare Geisteshaltung! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Gusenbauer: Unfassbar!)

Ich setze fort: Die Aufstellung über Dienstreisen des Geschäftsführers war unvoll­ständig. – Er hat auf Steuerkosten gegessen, auf Steuerkosten getrunken, ist auf Steuerkosten herumgefahren und hat auf Steuerkosten Leute eingeladen. Das ist die Geisteshaltung! Das ist Ihre Wende! Das ist es, wofür im Kulturbereich Geld ausge­geben wird!

Belege beziehungsweise sonstige Unterlagen über Umbuchungen betreffend den Schwund sowie die beschädigten Waren des Museumsshops konnten nicht vorgelegt werden. Geeignete Unterlagen über die Ausübung des im Managementvertrag mit einer Beratungsgesellschaft vorgesehenen Kontrollrechts, die Verrechnung der Umsatzprovisionen und die Gewinnverteilung konnten nicht vorgelegt werden. – Das wird das Finanzministerium sehr interessieren.

Originalrechnungen über 189 000 € eines Unternehmens für Auf- und Abbauten von Ausstellungen konnten nicht vorgelegt werden. Für 1998 konnten großteils Belege über die Verbuchung der Erlöse aus Eintritten in das Lipizzanermuseum nicht vorgelegt werden. – Auch für das Lipizzanermuseum konnten die Belege für die Eintritte nicht vorgelegt werden! (Zwischenruf des Abg. Riepl.)

Ich frage mich: Was hat er überhaupt noch an Belegen oder Buchungsunterlagen gehabt? (Abg. Broukal: Die Essensrechnungen!) Jetzt stellt sich die Frage, ob da nicht Bereicherung vorliegt! Man muss sich das wirklich auch strafrechtlich genau anschauen. Die Frage der Steuerhinterziehung stellt sich nämlich in der Tat. (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Molterer.) – Mit der Verteidigung des Herrn Seipel wäre ich sehr vorsichtig, Herr Klubobmann Molterer, ganz vorsichtig! In der ersten Reihe demütig still sitzen wäre wirklich besser! (Beifall bei der SPÖ.)

Sammlungen: 200 000 Kunstobjekte waren noch nicht inventarisiert; der Standort von Kunstobjekten war jahrelang nicht mehr überprüft worden. – 200 000 Objekte sind irgendwo in dem Museum herumgestanden!

Von den Restaurierwerkstätten als nicht verleihbar bezeichnete Gemälde wurden mehrfach in das Ausland verliehen. Acht als Verlust gemeldete Gemälde waren in verschiedenen Bundesdienststellen und im Depot des KHM vorhanden. – Sie wurden dann gefunden. Erst hat man gesagt: Die sind schon weg! Die sind verloren gegangen! Dann hat es geheißen: Jessas na, da stehen sie ja doch irgendwo herum! So ist das dort organisiert gewesen!

Der Geschäftsführer kaufte vom Sammlungsgut, das dem KHM als Leihgabe des Bun­des überlassen worden zwar, zwei so genannte Grabbeigaben. – Die Symbolik, dass er zwei Grabbeigaben gekauft hat, will ich nicht kommentieren.

Faktum ist jedenfalls, dass der Rechnungshofbericht über das Kunsthistorische Museum bezüglich der Geschäftsführung zu folgendem Schluss kommt:

 


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