Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 181

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17.50.01

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich möchte nur noch einmal kurz auf die Anhebung der Wertgrenzen zurückkommen, denn die Anhebung von 10 000 auf 30 000 € im beschleunigten Verfahren ist aus unserer Sicht doch unverhältnismäßig hoch. In den Erläuterungen wird auch ganz klar ausgeführt, dass die dafür ausschlaggebenden Gründe hauptsächlich solche der Effizienz sind, und es heißt darin:

„Zugunsten der Entlastung der Justiz und Beschleunigung des Verfahrens ist es daher zweckmäßig, den Verzicht auf die lückenlose Überprüfung der Übereinstimmung des Exekutionsantrags mit dem Exekutionstitel auch für Forderungen bis zu der für das Mahnverfahren vorgesehenen Höhe in Kauf zu nehmen und die Wertgrenze auf diesen Betrag anzuheben.“

Genau darum geht es. Ich denke, da sind die Schuldner schlechter gestellt, und daher werden wir auch hier – wir haben es auch im Ausschuss schon getan – eine getrennte Abstimmung verlangen, und dem wird meine Fraktion auch nicht zustimmen.

Was ich aber noch ganz kurz hinterfragen möchte, ist, dass, wie in den Erläuterungen auch steht, diese Exekutionsordnungs-Novelle eine beschäftigungsfördernde Wirkung haben soll. Mir ist das nicht ganz klar, und der OGH hat in seiner Stellungnahme auch angeführt, dass das nicht durchschaubar ist. Vielleicht könnten Sie, Frau Ministerin, noch eine kurze Stellungnahme abgeben, um das zu erläutern.

Ganz zum Schluss möchte ich hier aber auch noch eine grundsätzliche Bemerkung machen: Die Exekutionsordnung unterscheidet an sich nicht zwischen Zahlungs­unwilligkeit und Zahlungsunfähigkeit, sie geht immer von Zahlungsunwilligkeit aus. In vielen Fällen zeigt sich aber, dass eine sehr lange Zahlungsunfähigkeit vorangeht. Da gibt es aber keine Schutzbestimmungen, und die Rechtsfolgen der Exekutionsordnung sind für alle, die zahlungsunfähig sind, zu tragen, und das löst sehr oft eine Schuldenspirale aus, die sehr häufig dann zu Armut führt.

Einige Punkte wären hier überlegenswert. Ich möchte nur ganz kurz anführen, dass zum Beispiel die Anhebung der Pfändungsgrenzen für viele, die in einer solchen Situation sind, eine Erleichterung darstellen würde. Deutschland hat zum Beispiel ein höheres Niveau, als wir es haben. Das würde für viele Familien die Situation erleich­tern.

Ein zweiter Punkt, der vielleicht zu überdenken und zu diskutieren wäre, ist die Lohn­pfändungsberechnung, die ja von den ArbeitgeberInnen durchgeführt wird. Das bedeu­tet eigentlich auch keine ausgewogene Rechtsstellung zwischen Schuldner und Gläubiger, hier bedient man sich quasi eines billigen Inkassobüros. Auch da wäre zu diskutieren, ob man das nicht ändern könnte.

Das sind einige Punkte. Man sieht, es ist hier noch einiges zu tun, es wäre noch einiges zu diskutieren. Ansonsten aber werden wir dieser Novelle zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.53


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Miklautsch. – Bitte.

 


17.53.05

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur ganz kurz zur Verbesserung der Beschäftigung und des österreichischen Wirtschaftsstandortes, weil ich diesbezüglich direkt ange­sprochen wurde. Das ist sehr leicht erklärt, nämlich: Insofern, als Sie als Betrieb oder als Firma lange Exekutionsverfahren haben, bringen Sie Ihre Außenstände lange nicht


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