herein. Unsere Intention war, das Exekutionsverfahren möglichst zu beschleunigen, damit die Wirtschaft möglichst rasch zu ihrem Geld kommt, um dieses dann wiederum in die Wirtschaft und damit auch für die Beschäftigung und für die Arbeit investieren zu können. – Das ist der Ansatz, der dahinter steckt.
Das Nächste, wo offensichtlich ein
Missverständnis besteht, ist bei den vereinfachten Verfahren. Das bedeutet de
facto einerseits, dass der IT-Einsatz möglich ist, und andererseits nur, dass
der Exekutionstitel, sprich das Urteil, nicht beigelegt werden muss, wie das
sonst bei den Exekutionsverfahren notwendig ist – das ist wirklich schon
eine Vereinfachung für uns –, und dass das dann im Endeffekt auch nicht
von den Gerichtsbeamten, von den Rechtspflegern geprüft werden muss. –
Dies nur noch zur Erläuterung. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen
und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.54
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Keiner der Berichterstatter wünscht ein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Exekutionsordnungs-Novelle 2005 in 928 der Beilagen.
Dazu hat der Abgeordnete Dr. Jarolim ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt. Ich werde zunächst über den vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen nunmehr zur getrennten Abstimmung betreffend Artikel I Z 11 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer dem Entwurf
auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das
Zeichen wird einstimmig gegeben. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter
Lesung angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz geändert wird, samt Titel und Eingang in 989 der Beilagen.
Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Zustimmung erfolgt mehrheitlich.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung dem Gesetz seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch in dritter Lesung wird das Gesetz mehrheitlich angenommen.