Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (825 d.B.): Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung
und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels,
zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität (987 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Justizausschusses über den Antrag 601/A der Abgeordneten Dr. Dieter Böhmdorfer, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, geändert wird (988 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Sie wünscht, 4 Minuten zu uns zu sprechen. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
17.57
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! In den letzten Wochen und Monaten sind wir mit Schlagzeilen konfrontiert, die etwa lauten: Menschenhandel floriert: 2004 gibt es erstmals mehr Täter als Opfer! – Oder: 99 Prozent Frauenanteil, besonders Personen aus Osteuropa betroffen. – Oder, ein letztes Beispiel: Opfer werden brutalst ausgebeutet!
Das ist ein schlimmes Warnsignal! Auch in Österreich klagt die Exekutive, dass Menschenhandel immer mehr zu schaffen macht. Laut UNO ist Menschenhandel zusammen mit Schlepperei weltweit bereits die drittwichtigste Einkommensquelle für organisierte Kriminalität. Betroffen sind – zumindest was Österreich betrifft – zu 99 Prozent Frauen, die vorwiegend zum Zweck der sexuellen Ausbeutung aus Osteuropa in den Westen gelockt werden. Zu Hause, in den Heimatländern, sagt man ihnen, was es alles an Beschäftigungsmöglichkeiten gäbe – Kellnerin, Au-pair-Mädchen und anderes –, und enden müssen die Frauen dann oft, natürlich unfreiwillig, in Kellerlöchern als Prostituierte. Sie werden gezwungen, ihre persönlichen Dokumente abzugeben, sie werden gezwungen, Geld abzuliefern, mit dem Vorwand, es müssen Visumschulden oder Transportkosten abgestattet werden. Die Polizei nennt dazu Beträge: 15 000 € bis 20 000 € sind keine Seltenheit.
Experten verweisen im Zusammenhang mit Frauenhandel auch noch auf die horrende Dunkelziffer.
Meine Damen und Herren! Europa hat gehandelt, Österreich auch. Was gilt es nachzujustieren? – Ich bringe in Erinnerung: Im Europarat ist am 16. Mai eine Konvention vorgelegt worden, in deren Mittelpunkt der Opferschutz steht. Österreich hat ein UN-Übereinkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität bereits im Jahr 2000 ratifiziert. Anlässlich der Staatenkonferenz wurde auch das vorliegende Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, ausgearbeitet. Damit liegt Österreich bezüglich Handlungskonsequenz gut, verpflichtet sich aber mit dem Zusatzprotokoll zur internationalen Zusammenarbeit, zur Schaffung von Straftatbeständen und von verbesserten Vorschriften über den Zeugen- und Opferschutz.