Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 183

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17.56.138. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (825 d.B.): Zusatz­protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Ver­ein­ten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (987 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 601/A der Abgeordneten Dr. Dieter Böhmdorfer, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem vorüber­gehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, geändert wird (988 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Sie wünscht, 4 Minuten zu uns zu sprechen. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.

 


17.57.11

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! In den letzten Wochen und Monaten sind wir mit Schlagzeilen konfron­tiert, die etwa lauten: Menschenhandel floriert: 2004 gibt es erstmals mehr Täter als Opfer! – Oder: 99 Prozent Frauenanteil, besonders Personen aus Osteuropa betrof­fen. – Oder, ein letztes Beispiel: Opfer werden brutalst ausgebeutet!

Das ist ein schlimmes Warnsignal! Auch in Österreich klagt die Exekutive, dass Men­schenhandel immer mehr zu schaffen macht. Laut UNO ist Menschenhandel zusam­men mit Schlepperei weltweit bereits die drittwichtigste Einkommensquelle für organi­sierte Kriminalität. Betroffen sind – zumindest was Österreich betrifft – zu 99 Prozent Frauen, die vorwiegend zum Zweck der sexuellen Ausbeutung aus Osteuropa in den Westen gelockt werden. Zu Hause, in den Heimatländern, sagt man ihnen, was es alles an Beschäftigungsmöglichkeiten gäbe – Kellnerin, Au-pair-Mädchen und ande­res –, und enden müssen die Frauen dann oft, natürlich unfreiwillig, in Kellerlöchern als Prostituierte. Sie werden gezwungen, ihre persönlichen Dokumente abzugeben, sie wer­den gezwungen, Geld abzuliefern, mit dem Vorwand, es müssen Visumschulden oder Transportkosten abgestattet werden. Die Polizei nennt dazu Beträge: 15 000 € bis 20 000 € sind keine Seltenheit.

Experten verweisen im Zusammenhang mit Frauenhandel auch noch auf die horrende Dunkelziffer.

Meine Damen und Herren! Europa hat gehandelt, Österreich auch. Was gilt es nach­zujustieren? – Ich bringe in Erinnerung: Im Europarat ist am 16. Mai eine Konvention vorgelegt worden, in deren Mittelpunkt der Opferschutz steht. Österreich hat ein UN-Übereinkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität bereits im Jahr 2000 ratifiziert. Anlässlich der Staatenkonferenz wurde auch das vorliegende Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, ausgearbeitet. Damit liegt Österreich bezüglich Handlungskonsequenz gut, verpflichtet sich aber mit dem Zusatzprotokoll zur internationalen Zusammenarbeit, zur Schaffung von Straftatbeständen und von verbes­serten Vorschriften über den Zeugen- und Opferschutz.

 


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