Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 191

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Hier steht nämlich zum Beispiel bei der Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen, dass Opfer von Menschenhandel nur zur Gewährleistung der Strafverfolgung einen Aufenthalt bekommen, das heißt, Aufenthalt nur dann, wenn das Opfer zur Aussage gegen den Täter sofort bereit ist. – Das ist problematisch, weil viele Frauen so traumatisiert sind, dass sie das gar nicht können; sie würden vorher eine gewisse Zeit benötigen, in der sie betreut werden, in der sie begleitet werden, in der sie sich sammeln und darüber nachdenken können, wie sie jetzt weitermachen.

Wenn es eine solche Phase gibt, in der sie ohne Druck hier bleiben können, dann sind sie auch eher dazu bereit, gegen die Täter auszusagen. Das ist im Übrigen ein Modell, das es in Europa bereits gibt, zum Beispiel in Belgien, in Holland, in Italien, dort gibt es eine dreimonatige Nachdenkpause.

Ich hoffe sehr, dass das Fremdenrecht noch in diesem Sinne geändert wird, denn so, wie das jetzt formuliert ist, ist das nicht eindeutig, sondern nur vom Goodwill der jeweiligen Ministerin beziehungsweise des jeweiligen Ministers abhängig.

An genau diesem Beispiel, Kollege Miedl, werden wir sehen, wie ernst die Regierung dieses Zusatzprotokoll wirklich nimmt. Wir werden bald, in einigen Wochen, den Beweis dafür haben, ob Sie wirklich, wie Sie jetzt gerade gesagt haben, den Opfern helfen wollen und das Thema angehen wollen, oder ob das heute nur ein Alibibe­schluss war. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Sburny.)

18.27


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Bundesministerin Mag. Mik­lautsch. – Bitte.

 


18.27.01

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Miklautsch: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Aus Sicht des Justizministeriums ist heute ein ganz wichtiger Tag, weil wir heute dieses UNO-Übereinkommen ratifi­zieren. Und ich kann Ihnen versichern, dass uns der Kampf gegen die spezifischen Verbrechen im Bereich des Menschenhandels ein ganz wesentliches Anliegen ist.

Soweit es unser Ressort betrifft, machen wir, das möchte ich besonders betonen, schon einiges. Wir werden die Novelle zur Prozessbegleitung, mit der wir den Opferschutz in der Prozessbegleitung vorziehen wollen, was für jene Frauen, die Opfer des Menschenhandels sind, ganz wesentlich ist, bald dem Nationalrat vorlegen.

Mir ist auch wichtig, dass unsere Richter und Staatsanwälte in diesem Bereich sensibilisiert werden. Wir haben etwa gemeinsam mit LEFÖ, also jenem Verein, den Sie, Frau Abgeordnete Stadlbauer, gerade genannt haben, Fortbildungsveranstaltun­gen durchgeführt, weil ich glaube, dass unabhängig von legistischen Maßnahmen sicherlich auch eine Art Bewusstseinsbildung für diesen Bereich auch bei den Richtern und Staatsanwälten dringend erforderlich ist.

Es gibt auch eine Task Force zum Thema Menschenhandel im Außenministerium, die sich mit der Umsetzung weiterer allenfalls notwendiger Maßnahmen befasst und dieses Thema sehr ernst nimmt.

Wenn ich nun zum zweiten Bereich, der Verlängerung der Möglichkeit zum Strafantritt, kommen darf: Ich möchte mich dem anschließen, was einer meiner Vorredner, nämlich Herr Abgeordneter Böhmdorfer gesagt hat, dass wir gerade im Osten von Wien ein massives Problem mit den Häftlingszahlen haben. Ich habe es auch hier im Nationalrat bereits mehrfach angesprochen, wir haben nach wie vor Häftlingszahlen um die 9 000, jedoch eine Haftraumkapazität von nur zirka 8 200. Es ist aus diesem Grund sicherlich notwendig, dass wir weiteren Haftraum schaffen. Daran wird auch massiv gearbeitet.

 


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