Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 190

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ich Sie und fordere ich Sie gerne auf, mitzutun, wenn es um konkrete Maßnahmen geht.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, gratuliere ich der Frau Justizministerin, die da Wesentliches erreicht hat. Ich denke, Sie werden Ihre Zustimmung zur Unter­zeichnung und Ratifizierung des Palermo-Protokolls geben, und freue mich auf die weitere Arbeit in Sachen Sicherheit, gemeinsam mit den Grünen und der Fraktion der SPÖ. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

18.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


18.22.36

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Kollege Miedl, Sie sollen uns nicht die Welt erklären – wir wissen ohnehin, was Tatsache ist (Abg. Dr. Fekter: Nein, das wisst ihr nicht!) –, sondern handeln! Und wenn Sie konkrete Maßnahmen einfordern oder haben wollen: Ich kann Ihnen jetzt eine Reihe von Vorschlägen bringen, nur, denke ich, wird es nichts nützen, denn Sie werden sie nicht umsetzen.

Meine Damen und Herren! Die Beschlussfassung dieses Zusatzprotokolls ist sehr zu begrüßen, aber die Umsetzung wird eher fraglich sein. Und ich bin diesbezüglich nicht so euphorisch wie Kollegin Brinek. Wenn wir uns nämlich die Erläuterungen zu diesem Gesetz ansehen, dann steht dort sinngemäß, dass keine zusätzlichen legistischen Maßnahmen notwendig seien, weil es ohnehin einen Verein gibt, welcher Lefö heißt und die ganze Arbeit übernimmt. – Ich denke, da machen Sie es sich doch etwas einfach, denn es gäbe eine Reihe von Maßnahmen umzusetzen.

Meine Befürchtung ist, dass wir hier zwar ein gutes Zusatzprotokoll als Grundlage beschließen werden, allerdings ohne gesetzliche Konsequenzen – und das zum Nachteil der Betroffenen.

Dass das Zusatzprotokoll durch eigene Gesetze umzusetzen ist, darauf hat Kollegin Brinek auch hingewiesen, und darin sind wir uns ja durchaus einig. Ich bin allerdings wirklich skeptisch, dass das so optimal laufen wird.

Ein Beispiel: In Artikel 6 Absatz 3 steht, dass der „Vertragsstaat erwägt die Durch­führung von Maßnahmen“ zur „Gesundung der Opfer des Menschenhandels“, etwa durch „angemessene Unterkunft“. – Gut. Laut jenem Verein, der mit den Betroffenen arbeitet, gibt es da aber viel zu wenig. Das heißt, eine konkrete Maßnahme wäre, hier viel mehr zu tun.

Oder, eine andere Maßnahme wäre die „Beratung und Information“ über „zustehende Rechte“, und zwar in einer den Opfern „verständlichen Sprache“. – Auch hier stellt sich wieder die Frage: Wie soll denn das Ganze finanziert werden? Und da genau jenen Vereinen, jenen NGOs, die in diese Richtung arbeiten, sukzessive die finanzielle Basis entzogen wird, bin ich auch diesbezüglich skeptisch, dass das umgesetzt werden kann.

Schließlich werden in diesem Artikel auch Beschäftigungsmöglichkeiten angeführt. – Wenn man sich jedoch vor Augen hält, dass 2004 eine einzige Frau, ein einziges Opfer, eine Beschäftigungsbewilligung erhalten hat, dann bin ich auch hier skeptisch. Alle anderen wurden abgelehnt, weil die Quote erfüllt war.

Nächstes Beispiel: In Artikel 7 werden gefordert „gesetzgeberische Maßnahmen“, „die es den Opfern des Menschenhandels gestatten“, „vorübergehend oder auf Dauer“ „zu bleiben“. – Aber auch das ist unzureichend geregelt. Und im neuen Fremdengesetz finden wir diesbezüglich ebenfalls nur unzureichende Regelungen.

 


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