Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 195

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handel zu verzeichnen sind. Deshalb forcierte unsere Bundesregierung schon bisher die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Ländern, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, um die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Menschenhandel zu erleichtern.

Die österreichischen Strafverfolgungsbehörden haben Kontakte zu den Behörden in den Heimatländern der Täter aufgebaut, um eine Strafverfolgung zu erleichtern. Außer­dem engagiert sich die österreichische Regierung sehr, die Opfer von Menschenhandel zu schützen. Sie unterstützt Organisationen, die Schutz, juristischen Beistand und Gesundheitsdienste für die Opfer von Menschenhandel anbieten. Die Opfer haben darüber hinaus auch Zugang zu Leistungen, die von der Bundesregierung finanziert werden.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen mit dem jetzigen Zusatzprotokoll können wir als bahnbrechenden internationalen Vertrag sehen, der die Nationen der Welt im Kampf gegen den Frauen- und Kinderhandel einen Riesenschritt weiterbringen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

18.42

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


18.42.04

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Als wir im Rahmen der Budgetbegleit­gesetze im Jahre 2003 das Stammgesetz, das am 30. Juni dieses Jahres, weil be­fristet, ausgelaufen ist, diskutiert und beschlossen haben, habe ich eindringlich darauf hingewiesen, dass das ein wichtiger Teil für die Lösung der Probleme des Jahres 2003 im Zusammenhang mit dem Strafvollzug ist und als entlastend anzusehen ist, dass aber dringend Maßnahmen im österreichischen Strafvollzug gesetzt werden müssen.

Ihr Amtsvorgänger Böhmdorfer, Frau Ministerin Miklautsch, hat uns heute hier als Abgeordneter ganz ehrlich und eindringlich gesagt – etwas, was wir ohnehin wissen –, dass seit dem Jahre 2000 für alle erkennbar war, wohin die Entwicklung im öster­reichischen Strafvollzug geht. Wir von der SPÖ haben im Ausschuss, haben auch hier im Hause eindringlich darauf hingewiesen.

Auch wenn ich diese Verlängerung um zwei Jahre als notwendig, als Hilfestellung für die Kolleginnen und Kollegen in den österreichischen Justizanstalten erachte, muss ich doch auch sagen, Frau Ministerin, dass das in Wirklichkeit nur einen kleinen Teil, sozusagen einen Stecknadelkopf zu einer Lösung der Probleme darstellt. Gemeinsam müssen wir versuchen, von diesen 105 Prozent im österreichischen Strafvollzug – Abgeordneter Böhmdorfer hat das ja zuvor angeführt – weg- und sozusagen zur Normalität zu kommen.

Erst vor einigen Wochen habe ich hier, meine Damen und Herren, zum Ausdruck gebracht, dass die österreichische Justizwache für uns gemeinsam – unter Einsatz ihres Lebens – den Kopf hinhält. Seit Jahren diskutieren wir über all diese Probleme, aber Sie von den Regierungsfraktionen sind nicht in der Lage, durch gesetzliche Maßnahmen eine Verbesserung herbeizuführen! Ihre Politik ist hier gescheitert, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.) Dafür kann man keinen ande­ren Ausdruck verwenden!

Fünf Jahre lang schon gibt es eine Diskussion darüber – und das, obwohl jeder Fach­mann, jeder Politiker, der sich damit beschäftigt, ganz genau weiß, was zu machen ist.

Frau Ministerin, Sie haben ja von Haus aus erkannt, was zu machen ist, aber: Wir können nicht ewig diskutieren, während unsere Justizanstalten übergehen! Die „Quali-


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