Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 197

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18.48.03

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Mit der Verlängerung des erweiterten Strafaufschubes bei geringfügigen Freiheitsstrafen wird eine Praxis, eine gut funktionierende Lösung um zwei weitere Jahre verlängert und fortgesetzt. Die Belagssituation in den Gefängnissen hat sich seit In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes 2003 nicht wesentlich geändert. Nach wie vor klagen die Vollzugsanstalten über zu wenig Platz für ihre Häftlinge.

Obgleich mit dieser Fristverlängerung nicht die Kriminalität an sich oder die Klein­kriminalität, um die es da geht, eingedämmt werden kann, ist es doch so, dass mit diesem erweiterten Strafaufschub sowohl für den Überbelag an den Vollzugsanstalten als auch für die Straftäter selbst Positives erreicht wird, denn der Aufschub des Straf­vollzuges ist nur dann möglich, wenn die Freiheitsstrafe nicht mehr als 18 Monate beträgt und dies zweckmäßiger als der Vollzug erscheint – beispielsweise dann, wenn der Verurteilte in einem wichtigen, saisonbedingten Arbeitsverhältnis steht, für Unter­haltspflichten von Kindern oder für pflegende Angehörige aufzukommen hat oder diese Zeit für die Wiedergutmachung des Schadens braucht. Auch bei einem Strafausmaß von weniger als sechs Monaten beziehungsweise bei der Erstverurteilung von weniger als zwölf Monaten ist ein Strafaufschub möglich.

Meine Damen und Herren, ich denke, wir können mit ruhigem Gewissen dieser Frist­verlängerung zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.49

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Abgeordneter Preineder. Auch er spricht 2 Minuten. – Bitte.

 


18.49.36

Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Werter Kollege Pendl, uns ist das Problem in den Justizan­stalten bewusst – und deshalb gab es auch eine Budgetaufstockung von 2004 auf 2005. Ich möchte mich aber heute mit dem Thema Menschenhandel und dem Zusatz­protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels beschäf­tigen.

Ich glaube, gerade der Menschenhandel ist ein Delikt, das zu den grausamsten und schlimmsten im Bereich der Kriminalität zählt. Manchmal dachten wir schon, er gehört der Vergangenheit an, er gewinnt aber immer mehr an Aktualität.

Menschenhandel trifft weltweit vor allem die Armen und die Schwachen in unserer Gesellschaft. Das ist ein Delikt, das international begangen wird und auch international bekämpft werden muss. Besonders Frauen aus Osteuropa und Südostasien werden verschleppt, verkauft und oft wie Sklaven behandelt. Und auch Kinder aus allen Teilen der Welt werden entführt und unter dem Aspekt, dass sie ein besseres Leben bekommen, verkauft.

Manche Menschen werden aber auch gekidnappt – und das ist ein besonders schlim­mes Delikt – und finden sich in einem fremden Land mit fehlenden Organen wieder. Ich glaube, hier gilt es, einen weltweiten Standard für Straftatbestände, Opferschutz- und Zeugenschutzregelungen herzustellen; das wird eben getan.

Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! In Österreich können wir Gott sei Dank sagen, dass wir von Fällen des Organhandels fast nicht betroffen sind, auch von Fällen des Kleinkinderhandels nicht. Aber im Jahr 2004 wurden in Wien – allein in der Bun­deshauptstadt! – 240 Kinder, vorwiegend aus Rumänien, aufgegriffen, die zum Betteln gezwungen wurden. Im Jahr 2003 waren es laut Auskunft des Innenministeriums 236 Frauen, die in Österreich festgehalten und vorwiegend zur Prostitution gezwungen


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