Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 199

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solchen Adoptionswunsch haben –, endlich so zu kanalisieren, dass ausschließlich seriöse und erkennbar am Kindeswohl interessierte Organisationen zum Zug kommen und sich nicht Organisationen, die im Netzwerk der internationalen Kriminalität arbei­ten, die teilweise Kinder entführen, um sie dann für eine Adoption in die Länder der Europäischen Union zu bringen, auf dem Markt befinden.

Vielleicht könnte man sich in diesem Bereich tatsächlich einmal überlegen, für die Eltern so eine Art Gütesiegel von Organisationen zu verleihen, die ausschließlich seriös Kinder vermitteln (demonstrativer Beifall der Abg. Mag. Wurm), um auch von Anfang an interessierten Eltern Kinder von Organisationen, die tatsächlich Ansprech­partner sind, die seriös arbeiten und wo kein Kinderhandel und Menschenhandel statt­findet, zu vermitteln. Ich glaube, es wäre an der Zeit, diese Anregungen aus dem Sozialministerium und dem Frauenministerium auch insgesamt aufzunehmen und zu unterstützen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen, der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.57


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 825 der Beilagen die Genehmi­gung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung hiezu geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Jetzt stimmen wir über den Antrag des Justizausschusses ab, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Die Zustimmung wird einstimmig erteilt.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Kundmachung der arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dadurch zu erfolgen hat, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundes­ministe­rium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch diese Zustimmung wird ein­stimmig erteilt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem vorübergehenden Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, geändert wird, samt Titel und Eingang in 988 der Beilagen.

Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mehr­heitlich angenommen.

 


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