sondern es werden mehr werden. Daher, so denke ich, sollte man schon schauen, dass auch sie rechtsverbindliche Gehaltsschemata bekommen, dass sie einen klaren Rechtsanspruch auf Sonderleistungen, den sie jetzt nicht haben, bekommen. Dort gilt nämlich immer noch der ortsübliche Lohn nach dem ABGB.
Wenn die Gewerkschaft öffentlicher Dienst sehr erfolgreich Lohnausgleichsverhandlungen für Beamte und Vertragsbedienstete führt, so haben diese Angestellten nur auf freiwilliger Basis Anteil daran. In all diesen Dingen sind die dort Beschäftigten auf den Goodwill der Geschäftsführer angewiesen, und ich denke, das ist nicht unbedingt eine gute Lösung. Daher wäre eine Kollektivvertragsfähigkeit in diesem Bereich durchaus begrüßenswert. Wenn man sich zurückerinnert: Es ist ja von der damaligen Vizekanzlerin Riess-Passer angekündigt worden, für alle ausgegliederten Firmen einen Generalkollektivvertrag zu machen. Das ist dann leider nicht zustande gekommen.
Meine Damen und Herren, die Insolvenzen sind, wie gesagt, nicht weniger, sondern mehr geworden. Die Leute leisten dort sehr gute Arbeit, machen mit Bravour im Interesse der betroffenen Dienstnehmer, aber auch der Dienstgeber gute Arbeit, und daher wäre es eine wesentliche Verbesserung, wenn Sie diesem Antrag Rechnung tragen und ihn unterstützen würden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
20.33
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 593/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.
Erste
Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz geändert wird
(510/A)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Maier.
20.34
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir Konsumentenangelegenheiten in diesem Haus und insgesamt in der Öffentlichkeit einen höheren Stellenwert verschaffen.
Worum geht es? – Es geht darum, dass ein Konsumentenschutzrat durch eine Novellierung des Konsumentenschutzgesetzes geschaffen wird, der dem Datenschutzrat nachgebildet ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, wie der Datenschutzrat arbeitet. Er berät die Bundesregierung, aber auch andere Gebietskörperschaften in datenschutzrechtlichen Fragen. Ich bin selbst in diesem Gremium stellvertretender Vorsitzender, und sehr oft gelingt es uns, durch sehr fundierte Stellungnahmen Regierungsvorlagen auch entsprechend abzuändern, sodass es auch zu Abänderungsanträgen kommt. Das ist bereits früher zu Zeiten der großen Koalition so gewesen, und es ist auch heute noch so.