Frau Ministerin, wir begrüßen die Zusammenführung der Betriebskrankenkassen Donawitz und Kindberg der voestalpine, weil dies zu einer Stärkung dieser Betriebskrankenkasse führt. Ich stehe auch nicht an zu erwähnen, dass hier die Regierung eine – sonst oft fehlende – Gesprächsbereitschaft gezeigt hat, was der sachlichen Diskussion und der vorzunehmenden Gesetzesänderung einen deutlichen Qualitätszugewinn gebracht hat.
Ich möchte mich aber bei dieser Gelegenheit
auch bei den Vertretungen der beiden Betriebskrankenkassen und den
Belegschaftsvertretungen für ihre konstruktive und bereits im Vorfeld
geleistete Arbeit bedanken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der
ÖVP.)
Des Weiteren ist aus unserer Sicht die Ausdehnung des Unfallversicherungsschutzes – ich möchte besonders jene für Schülerinnen und Schüler auf Tage der außerschulischen individuellen Berufsorientierung hervorheben – eine positive Neuerung.
Zweifelsohne ist auch die nunmehr erfolgende Erweiterung der Bemessungsgrundlage für Wochengeld um das bezogene Kinderbetreuungsgeld eine notwendige Maßnahme; mit dieser Gesetzesvorlage werden die diesbezüglichen Bestimmungen entsprechend repariert.
Wir stehen auch nicht an, den geplanten Verbesserungen für Schwerversehrte im BSVG hinsichtlich der sozialen Komponente einen Gewinn abzuringen. – Ich möchte gleich hinzufügen, dass wir, um diese unsere Haltung zu dokumentieren, in der zweiten Lesung diese Punkte auch befürworten werden (Abg. Steibl: Na bravo! – Abg. Scheibner: Und was ist dann bei der dritten Lesung, Frau Kollegin?), damit klar und deutlich wird, welche Position wir in diesen Fragen einnehmen, Frau Ministerin.
Lassen Sie mich nun aber auch zu den Kritikpunkten kommen.
Es ist Ihnen ja bekannt, dass wir das Serviceentgelt nach wie vor ablehnen, und ich erinnere an jene Beschlüsse, bei denen Sie, Frau Kollegin Steibl, auch noch diese Meinung vertreten haben.
Die Überweisung von 100 Millionen € an den Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger zeugt von Ihrem Versagen, ein zukunftsorientiertes Finanzierungsmodell im Gesundheitsbereich zustande zu bringen. Ich darf nur daran erinnern, dass Sie durch die Politik der letzten viereinhalb Jahre die Krankenversicherungen in einem nicht unwesentlichen Ausmaß zusätzlich belastet haben.
Vorsorge neu, Frau Bundesministerin, lässt auf sich warten, und nun werden der Unfallversicherung weitere Gelder entzogen – zusätzlich zu den laufenden neuen Aufwendungen, die die Unfallversicherung dadurch hat, dass Sie den Entgeltfortzahlungsfonds abgeschafft haben und in der Folge nun den Kostenersatz für Betriebe zu Lasten der Gesundheitsprävention für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Unfallversicherung refundieren.
Noch schlimmer gestaltet sich aber die Finanzierungsfrage durch den PRIKRAF. Zur Finanzierung der Privatkrankenanstalten möchte ich festhalten, dass die Festsetzung des Pauschales ab 2000 bereits Mehraufwendungen von fast 8 Millionen € verursacht hat und dass die Anhebung um 5 Prozent und die nachfolgenden Anpassungen weitere hohe Kosten verursachen. Sie selbst führen in der Vorlage die Kosten für 2003 und 2004 mit 3,633 Milliarden € aus. Ich darf Ihnen nochmals in Erinnerung rufen: Die PRIKRAF-Anstalten haben keine Aufnahmeverpflichtung der PatientInnen – also eine selektive Auswahlmöglichkeit. Sie müssen keine Notfallleistungen anbieten – da werden Menschen dann häufig wieder in die Landeskrankenhäuser geschickt; ebenso ist das der Fall, wenn es um Intensivstationen geht.