Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 43

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rung der beiden Betriebskrankenkassen beschließen. Wir beschließen sie heute eben­falls im Parlament und können damit wieder positive Synergieeffekte zugunsten der Betroffenen und Einsparungen im Verwaltungsbereich verzeichnen.

Wir werden in dieser Novelle auch die Einhebung des Serviceentgelts für die e-Card weiter vereinfachen, indem wir genau definieren: Das bleibt bei den Dienstgeberinnen und Dienstgebern. Es wird einmal jährlich eingehoben. Die Gesundheitskarte wird auch billiger – vier Krankenscheine haben mehr als 14 € gekostet, das Serviceentgelt wird 10 € betragen.

Ich kann Ihnen auch mitteilen, die Gesundheitskarte funktioniert. Entgegen allen Un­kenrufen ist der Probebetrieb Ende Mai positiv zu Ende gegangen. Der Rollout hat am 28. Mai begonnen. Wöchentlich werden bis zu 150 000 Gesundheitskarten mit der Post verschickt. Das ist auch eine logistische Herausforderung. Auch müssen Vertragsärzte mit der entsprechenden Infrastruktur ausgestattet und darin geschult werden. Wir haben allerdings in der Zwischenzeit – Gott sei Dank! – eine hohe Akzeptanz nicht nur bei den Versicherten, sondern auch in der Ärzteschaft. Im Burgenland waren im Probe­betrieb 80 Ärztinnen und Ärzte eingebunden. Noch während des Probebetriebs haben 45 weitere Ärzte aus dem Bezirk darum angesucht, mit der entsprechenden Infra­struktur ausgestattet zu werden. Der Druck der Versicherten, mit der Karte zum Arzt kommen zu können, hat also sofort ein Umdenken bewirkt!

Ich bin sehr froh darüber, dass wir mit Ende dieses Jahres den Krankenschein flächen­deckend abgeschafft haben werden. Das geht jetzt sukzessive, je nach dem Rollout der Gesundheitskarte, und mit 1. Jänner 2006 wird der Krankenschein Geschichte, wird Vergangenheit sein. Wir werden alle eine Gesundheitskarte besitzen und dann so­fort mit dem weiteren Ausbau der Funktionen der Gesundheitskarte beginnen, nämlich dem Arzneimittelbewilligungssystem bis hin zur elektronischen Gesundheitsakte, die wir spätestens im Jahr 2008/2009 haben wollen.

Wir werden mit dieser Novelle auch eine Lücke schließen, die sich in der Praxis gezeigt hat. Sie erinnern sich vielleicht daran: Es gab in Oberösterreich eine Mutter, die zwischen dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und einem neuerlichen Wochen­geldbezug wenige Tage gearbeitet und plötzlich ein weitaus geringeres Wochengeld bekommen hat. Wir sind dadurch draufgekommen, dass durch die Bemessungsgrund­lage dieser wenigen Tage die Mütter einen Schaden haben. Wir haben das sofort repariert – darauf bin ich sehr stolz –, und zwar innerhalb von vier Wochen; und wir reparieren das selbstverständlich rückwirkend. Das heißt, keine Mutter soll dadurch einen Nachteil haben, alle Mütter haben das Recht, so sie in eine derartige Situation gekommen sind, eine Aufrollung ihres Wochengeldbezuges zu beantragen.

Ich bitte Sie, zu verstehen, dass das sinnvollerweise nicht generell gemacht werden kann, denn das würde bedeuten, die Fälle von 300 000 Kinderbetreuungsgeld- und Wochengeldbeziehern neu aufzurollen – ein Verwaltungsaufwand, der enorme Sum­men kostet. Das heißt, es wird natürlich eine Information darüber geben, dass Frauen, die möglicherweise aus diesem Grund ein sehr geringes Wochengeld bekommen haben, das beantragen können und dann auch bekommen.

Wir erweitern die Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler auf Tage der außer­schulischen individuellen Berufsorientierung. Ich halte das für ganz wichtig, weil es für unsere Kinder, für unsere Jugendlichen wichtig ist, für ihre Berufsentscheidung Be­triebe kennen zu lernen und an diesen Tagen auch entsprechend abgesichert zu sein, auch sozialversicherungsrechtlich.

Wir haben ein umfassendes Bauernpaket in diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz, das damit auch wesentliche Verbesserungen für die Bauern bringt. Die Nichtan­rechnung des Schwerversehrtengeldes auf die Ausgleichszulage ist, wie ich glaube,


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