Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 113. Sitzung / Seite 44

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wirklich etwas, das die Ärmsten der Armen trifft; die befristete Ausweitung der Wider­rufsmöglichkeiten bei einer Beitragsgrundlagenoption, die Schaffung einer sozial aus­gewogenen Regelung für Härtefälle bei Wegfall der Betriebsrente, bei Bezug der Eigenpension oder die Unterhaltsansprüche, die künftig nicht auf das Versehrtengeld angerechnet werden, die Erhöhung des Schwerversehrtengeldes auf 60 Prozent statt wie bisher 40 Prozent der Bemessungsgrundlage sowie die ausdrückliche Regelung des Zeitpunkts des Anfalls des Versehrtengeldes. Letzteres war bisher nicht klar geregelt, jetzt ist klar, dass das natürlich mit jenem Tag anfällt, an dem die Minderung der Erwerbsfähigkeit eintritt.

Ganz wichtig für die bäuerlichen Familien ist die Erleichterung der Betriebsfortführung für Hinterbliebene durch Ersatzarbeitskräfte für die Dauer von bis zu zwei Jahren nach dem Tod des oder der Versicherten sowie die Angleichung der freiwilligen Abfindung an die obligatorische Abfindung, also von derzeit 100 Prozent auf 50 Prozent des Rentenausmaßes.

Wir haben in diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz auch zwei Finanzierungspunkte. Die Sicherung der Fortführung der Fondslösung für private Krankenanstaltenträger durch Anhebung und Valorisierung der Pauschalzahlung an den PRIKRAF ist eine dringend notwendige Maßnahme, meine Damen und Herren! Österreich würde ohne die Privatkrankenanstalten in vielen Regionen eine Unterversorgung haben. Wir brau­chen diese Krankenhäuser. Sie wissen, Orden sind dabei ganz wichtig. Sie haben auch einen Auftrag, bekommen weitaus weniger als die öffentlichen Krankenanstalten. Und zudem war das, was sie bekommen haben, nicht valorisiert. Ich denke, das ist im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und der Fairness um die Valorisierung. (Abg. Öllinger: Es geht nicht nur um die Ordenskrankenhäuser!) – Nein, es geht nicht nur um die Ordenskrankenhäuser, da gebe ich Ihnen schon Recht! Nein! Privatkrankenanstalten! Aber auch eine Reihe von Privatkrankenanstalten leisten Hervorragendes. Denken Sie gerade auch an den Bereich der Kuren, der Rehabilitation, da passiert sehr viel Positi­ves.

Es gibt auch eine Stützung der Liquidität der Krankenkassen. Und da muss ich Herrn Abgeordnetem Öllinger widersprechen: Wir haben in dieser Legislaturperiode sehr wohl in der Sanierung der Krankenversicherungen eine Reihe von Konzepten – auch umgesetzt. Wir haben den Krankenversicherungen auch zusätzliches Geld zugeführt.

Wir haben mit dem Arzneimittelpaket, das haben Sie uns ohnehin zugestanden, wirk­lich strukturelle Einsparungen geschafft. Im Übrigen wirkt dieses Paket auch. Im Jah­re 2004 lag die Steigerung nicht wie in den Jahren davor zwischen 6 und 13 Prozent, auch nicht, wie prognostiziert, bei 7 bis 9 Prozent und nicht einmal so hoch, wie wir uns zugestanden hätten, nämlich bei 3 bis 4 Prozent, sondern sie betrug 2,4 Prozent! Es war dies also eine Maßnahme, die den Krankenversicherungen sehr zugute gekom­men ist.

Und – Sie können unbesorgt sein – mit der Zuführung von 100 Millionen € aus der AUVA – womit die AUVA natürlich keine Freude hat! – wird die Liquidität nicht in Frage gestellt. Die AUVA hat Rücklagen in der Höhe von mehr als 400 Millionen €, die sie zum Teil auch für Investitionen braucht. Aber die Entnahme dieser 100 Millionen wird die AUVA keinesfalls gefährden – und auch nicht die Vorsorge. Ich werde dann beim Tabak-Rahmenübereinkommen noch auf die Vorsorge zu sprechen kommen.

Betonen möchte ich nur: Jeder Sozialminister, jede Sozialministerin, jede Gesundheits­ministerIn, wird in jeder Legislaturperiode darauf achten müssen, dass die Maßnah­men, die gesetzt werden, die notwendig sind, auch finanzierbar bleiben. Die Herausfor­derungen in unseren Sozial- und Gesundheitssystemen sind derart große, dass es immer schwierig sein wird, die Balance zwischen den verständlichen und legitimen Be-


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